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Bewertungsreserven: Vermittlungsausschuss vertagt Entscheidung

Der Bundesrat hatte im Dezember das Sepa-Begleitgesetz, das unter anderem den Umgang mit Bewertungsreserven der Lebensversicherer regelt, gestoppt.
Der Bundesrat hatte im Dezember das Sepa-Begleitgesetz, das unter anderem den Umgang mit Bewertungsreserven der Lebensversicherer regelt, gestoppt.
Mitte Dezember hatte der Bundesrat beschlossen, das Gesetz zur Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven (Sepa-Begleitgesetz) erst einmal nicht durchzuwinken (DAS INVESTMENT.com berichtete). Stattdessen sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um die Regeln zu überarbeiten. „Ziel ist es einerseits, die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, aber andererseits, diese Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen“, hieß es damals im Beschlusspapier des Bundesrats.

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Kunden, deren Verträge kurz nach dem 21. Dezember zur Auszahlung gekommen wären, hätten durch die Regelung Geld verloren. Und dass, obwohl Versicherungssparer durch die Absenkung der Überschussbeteiligung sowieso schon unter dem Niedrigzinsniveau leiden. Zu einseitig, fanden die Vertreter des Länderkammer: „Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollten, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen.

In der gestrigen Sitzung stand dieses Thema auf der Agenda des Vermittlungsausschusses. Einigen konnten sich die Vertreter aber nicht. Sie wollen nun am 26. Februar 2013 erneut über die Bewertungsreserven sprechen. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Finanzministerien von Bund und Nordrhein-Westfalen einen Kompromiss finden, so Thomas Oppermann, parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.

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