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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

BGH hat entschieden Bausparkassen dürfen keine Kontogebühren verlangen

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Das Urteil der Vorinstanzen

Die Richter am Landgericht (LG) Karlsruhe (Urteil vom 6. Dezember 2013, Aktenzeichen: 10 O 36/13) und dem OLG Karlsruhe (Urteil vom 16. Juni 2015, Aktenzeichen: 17 U 5/14) sahen das anders und wiesen die Klage ab.

„Die Klauseln verstoßen nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, da dem Kunden sowohl die Höhe seiner jährlichen Zahlungspflicht, der Zeitpunkt der Belastung als auch die unterjährigen Verfahrensweisen klar dargestellt würden“, argumentierten die OLG-Richter. Mehr könne nicht verlangt werden.

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