BGH-Urteil
Raten-Anleger muss in untersagten Fonds einzahlen
Ein Anleger muss seine noch offene Einlage in einen Fonds einzahlen, den die Bafin bereits 2011 untersagt hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Pflicht besteht selbst dann, wenn nur noch die Liquidationsmasse erhöht und ein Ausgleich zwischen den Anlegern erzielt werden soll.
Palais des BGH: Nach einem aktuellen Urteil muss ein Anleger auch in einen untersagten Fonds weiter einzahlen.| Foto: Joe Miletzki