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BGH-Urteil Wann Anlageberater ihre Provisionen offenlegen müssen

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Das Urteil

Der BGH gab dem Kläger Recht. Neben den aus dem Eigenkapital zu zahlenden Vertriebsprovisionen sei auch das Agio für die Werthaltigkeit der Investition von Bedeutung, argumentierten die Richter. Die Erträge der Kapitalanlage könnten im Falle einer hohen Provision maßgeblich sinken, weil für die Provisionen benötigte Beträge nicht für das eigentliche Anlageobjekt zur Verfügung stehen.

Für den Anleger mache es keinen Unterschied, ob es sich bei den Provisionen um das Agio oder die eigentlichen Vertriebsprovisionen handelt - für ihn ist nur die Gesamtsumme von Bedeutung. Und diese lag im vorliegenden Fall bei 20 Prozent. Daher wäre die Anlagevermittlerin hier aufklärungspflichtig gewesen. 

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