Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV

„Gleichgültig, wie die Verordnung des Gesetzgebers am Ende aussehen wird: Wir sind mit ‚gut beraten‘ in der Lage, dies jederzeit und kurzfristig zu berücksichtigen und zu integrieren“, erklärt Katharina Höhn vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) mit Blick auf die künftigen gesetzlichen Weiterbildungsanforderung nach der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie IDD.

Das Wichtigste dabei: Für die mehr als 125.000 Teilnehmer der freiwilligen Branchen-Initiative für Weiterbildung würden die neuen gesetzlichen Anforderungen keinerlei Hürden darstellen. „Im Gegenteil: gut beraten wird mögliche Änderungen ohne Reibungsverluste in seine bewährte Infrastruktur integrieren können“, erwartet Höhn.

Zentrale Plattform

Derzeit werde „gut beraten“ zur zentralen Plattform für alle entwickelt, die zukünftig eine IDD entsprechende Weiterbildung nachweisen müssen, erklärt Höhn. Und dies würden dann erstmals auch die vertrieblich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Innendiensten der Versicherungsunternehmen und der Vermittlerbetriebe sein.

Auch für diese Zielgruppen wollen die Initiatoren eine „optimale Unterstützung bieten, um die Aufzeichnung und den Nachweis der Weiterbildung nach gesetzlicher Vorgabe zu lösen“. Demnach soll bis spätestens im nächsten Jahr der IDD-Weiterbildungsnachweis für Vermittler als fester Bestandteil der Initiative „gut beraten“ verankert sein.

„Wir werden dann zwei Weiterbildungsnachweise ausstellen können: einmal den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen und zum Zweiten das Zertifikat nach den höheren Qualitätsstandards von gut beraten“, so Höhn. Besonders engagierte Vermittler sollten sich den Kunden gegenüber von ihren Mitbewerbern abheben können.