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BilMoG: Wie sich die Bilanzrechtsreform auf die betriebliche Altersvorsorge auswirkt

Quelle: Fotolia
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Zahlreiche Unternehmer müssen sich künftig intensiv mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auseinandersetzen. Es brachte im Mai 2009 die umfassendste Reform des Handelsrechts seit mehr als 25 Jahren. Die neuen Regelungen gelten erstmalig für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 und zwingen viele Unternehmer dazu, sich genauer mit ihren Pensionszusagen zu beschäftigen.

Ziel der Bilanzrechtsreform war es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen durch Kostensenkungen und Deregulierung zu entlasten, das Bilanzrecht internationalen Standards anzugleichen und die Aussagekraft des Jahresabschlusses zu verbessern.

Mittlerweile sind etliche Firmen aber nicht mehr davon überzeugt, dass die Reform ausschließlich positive Auswirkungen haben wird. Sie sehen darin aber auch die Chance, das Thema betriebliche Altersvorsorge auf ein neues Gleis zu setzen.

Bewertung von Pensionsverpflichtungen ändert sich


Durch das neue Regelwerk müssen die Unternehmen ihre Pensionsrückstellungen nach realistischeren Maßstäben bewerten. In Zukunft spielen Faktoren wie Preis- und Kostensteigerung, die demographische Entwicklung oder Rententrends für die Bewertung eine wichtige Rolle. Die Berücksichtigung derartiger Kriterien wird dazu führen, dass die Unternehmen in Zukunft mit deutlich höheren Rückstellungen in der Handelsbilanz rechnen müssen.

In der Vergangenheit übernahmen viele Unternehmen den Zinssatz der Steuerbilanz bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen auch bei der Handelsbilanz. Die Rückstellungen wurden dementsprechend mit sechs Prozent abgezinst. Dies ist nun nicht mehr möglich.

Den neuen Regeln zufolge müssen die Firmen einen marktabhängigen Zinssatz zugrunde legen. Diesen legt die Deutsche Bundesbank fest. Er liegt momentan bei unter sechs Prozent. Das bedeutet, dass die Pensionsverpflichtungen ansteigen.

Diese Entwicklung wird dazu führen, dass zahlreiche Unternehmen künftig einen höheren Verschuldungsgrad stemmen müssen. Dies wirkt sich negativ auf das Kredit-Rating der Firma aus. In Zeiten der Wirtschaftskrise wird es den Unternehmen also schwerer gemacht, Kredite von den Banken zu erhalten.

Die neue Regelung erscheint zudem etwas paradox: Denn obwohl die Unternehmen ihren Mitarbeitern dieselben Rentenzahlungen in Aussicht stellen wie bisher, ist ihr finanzieller Status Quo geschwächt.

Was können Unternehmen tun?

Das Gesetz bietet aber auch neue Spielräume beziehungsweise Saldierungsmöglichkeiten. Es erlaubt zum Beispiel eine bisher nicht gestattete Verrechnung der Rückstellungen mit Zweckvermögen. So kann die meist unterfinanzierte Rückdeckung erhöht werden. Natürlich wäre eine deckungsgleiche Rückdeckung wünschenswert.

Dem entgegen steht jedoch oft ein hoher Liquiditätsbedarf. In diesem Fall kann die Rentenzusage steuerunschädlich in Kapital umgewandelt werden. Das Alles ist steuerneutral. Die Handelsbilanz wird auf diese Weise optimiert, während der Liquiditätsbedarf für die Zusatzrückdeckung verringert wird.
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