Bis zu 300.000 Euro Strafe bei Datenmissbrauch
So tappen Makler beim Bestandsverkauf nicht in die Kundendatenfalle
Beim Kauf oder Verkauf von Maklerfirmen und Kundenbeständen steht meist der Preis im Mittelpunkt. Die Klärung von Fragen der weiteren Kundenbetreuung wird oft auf die Zeit nach dem Verkauf verschoben. Dabei lauert hier die Falle des verpflichtenden Schutzes der Kundendaten, erklärt Unternehmensberater Peter Schmidt. Wer das nicht beachtet, riskiert die Zahlung hoher Geldstrafen.