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Bonitätsanleihen „Produktverbot kommt schleichender Entmündigung des Anlegers gleich“

Lars Brandau, Geschäftsführer des Deutschen Derivate Verbands (DDV)
Lars Brandau, Geschäftsführer des Deutschen Derivate Verbands (DDV) | Foto: DDV

Gut gemeint nicht immer gut gemacht

Mitten in der sommerlichen Ferienzeit beschritt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neues Terrain. Im Rahmen ihrer erweiterten Kompetenzen im Einklang mit dem seit Mitte 2015 geltenden Kleinanlegerschutzgesetz will sie nun erstmalig ein Finanzprodukt verbieten. Bonitätsanleihen, so die Begründung, seien für Privatanleger zu intransparent. Daher gehörten sie nicht in die Hände privater Investoren. Bei genauerem Hinsehen verwundern die Argumente der Aufsichtsbehörde. Insbesondere, weil sie im Vergleich mit anderen Finanzprodukten nicht stimmig sind.

Verbot sollte das allerletzte Mittel sein

Generell sollte ein Verbot das allerletzte Mittel sein, um Anleger zu schützen. Insofern stellt sich hier zunächst die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Anleger sollten die möglichen Risiken einer Geldanlage kennen, verstehen, abwägen und dann eigenständig ihre Entscheidungen treffen. So sieht zumindest das Bild des mündigen Verbrauchers aus. Und natürlich sind sämtliche Maßnahmen, die zu mehr Transparenz und mehr Informationsklarheit führen, zu begrüßen. Die Zertifikate-Branche hat in den zurückliegenden Jahren in zahlreichen Transparenzprojekten unter Beweis gestellt, wie groß ihr Interesse an Aufklärung und zufriedenen Kunden ist.

Schleichende Entmündigung des Anlegers

Ein Produktverbot als erste und nicht als letzte Option ins Auge zu fassen, kommt beinahe einer schleichenden Entmündigung des Anlegers gleich. Ihm wird quasi diktiert, was „gut“ und „böse“ ist. Das spricht weder für die Selbstregulierungsmaßnahmen der Branche noch für freies Konsumverhalten. Ob der hierzulande ausgesprochen heterogenen Anlegerschaft mit einem Produktverbot geholfen wird, darf durchaus bezweifelt werden.

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Sind Anleger zu Schaden gekommen?

In Bezug auf Bonitätsanleihen stellt sich die Frage, inwieweit Anleger in der Vergangenheit mit diesen Produkten zu Schaden gekommen sind? Gibt es eine Anzahl nennenswerter Fälle, in denen Investoren in den zurückliegenden Jahren mit Bonitätsanleihen Verluste erlitten haben?  Die Antwort mag den einen oder anderen überraschen: Weder bei den diversen Ombudsstellen der Finanzverbände noch bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sind Beschwerden registriert worden.

Mittelstandsanleihen als Gegenbeispiel

Im Gegensatz dazu stehen beispielsweise Mittelstandsanleihen. Aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Zinsversprechen im sonstigen Nullzinsumfeld sind sie bei Anlegern begehrt. Auch Hochzinsanleihen treffen auf hohe Nachfrage und das trotz einer durchschnittlichen Ausfallrate von 4,5 Prozent. Die Aufsicht scheint sich aber auf  Bonitätsanleihen eingeschossen zu haben. Diese sind auch keine neue Anlageklasse, die nun erstmalig die Bühne für Retailkunden betritt und plötzlich im Scheinwerferlicht steht. Vielmehr handelt es sich um ein seit Jahren etabliertes strukturiertes Wertpapier, in dem gegenwärtig rund 6,3 Milliarden Euro investiert sind.

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