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Britischer EU-Austritt Das ändert sich nach einem Brexit im europäischen Fondsvertrieb

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Können für Großbritannien weiterhin EU-Pass-Regelungen gelten?

Die Zukunft des Fondsvertriebs wird abhängig sein von dem Status, den Großbritannien am Ende dieser Verhandlungen gegenüber der EU erlangen wird. Im ungünstigsten Fall werde das Land dann als Drittstaat gelten, der von gemeinsamen grenzüberschreitenden Regelungen nicht mehr profitieren könne, sagt der auf Finanzregulierung spezialisierte Rechtsanwalt Kai Liebrich von der Kanzlei Herbert Smith Freehills. Denkbar sei für das Königreich jedoch auch ein rechtlicher Status vergleichbar mit dem von Norwegen: Das Land ist den EU-Staaten auf vielerlei Ebene gleichgestellt – ohne dabei jedoch an EU-Gesetzgebungsverfahren teilzuhaben. Auf dem Gebiet des Fondsvertriebs profitiert Norwegen auch als Nichtmitglied vom EU-Pass.

Ob also nach dem endgültigen Ausscheiden Großbritanniens nach der Zwei-Jahres-Frist auch der EU-Pass für britische Fonds endgültig wegfällt und der länderübergreifende Finanzvertrieb dann unter erschwerten Bedingungen verläuft, hängt an den Ergebnissen zukünftiger Verhandlungen. Insgesamt 5.300 Finanzbetriebe profitieren laut einer Auswertung der Kanzlei Herbert Smith Freehills derzeit auf britischer Seite vom EU-Pass und werden sich auf die Folgen des EU-Austritts einstellen müssen.

Liebrich schätzt, dass das Land anstreben werde, sich nach Möglichkeit viele Privilegien zu erhalten. Dem Experten zufolge könne sich eine „bizarre Situation“ ergeben: Alle bislang durch die EU-Mitgliedschaft geregelten Beziehungen zur Staaten-Gemeinschaft müssten neu verhandelt werden - am Ende könnte das Land gegenüber der EU insgesamt schlechter dastehen.


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