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BU-Frage der Woche: Wie wichtig ist ein Inflationsausgleich?

Foto: Istock

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Holger Timmermann // 03.09.2010 //  PDF

Die Absicherung biometrischer Risiken steht derzeit verstärkt im Fokus vieler Berater und Versicherer. Vor allem der Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) birgt Potenzial. DAS INVESTMENT.com stellt BU-Fachmann Holger Timmermann einmal pro Woche die BU-Frage der Woche. Diesmal: Wie wichtig ist eigentlich ein Inflationsausgleich im BU-Leistungsfall? 

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Wie wichtig ist ein Inflationsausgleich im BU-Leistungsfall?

Der  Abschluss einer BU-Versicherung zwischen 500 und maximal 1.000 Euro Monatsrente ist bei jungen Berufseinsteigern die Regel. Hinzu kommt oft eine Beitragsdynamik von 1 bis 5 Prozent, die dazu führen soll, dass die BU-Absicherung einen jährlichen Inflationsausgleich erhält. Sollten sich die Lebensumstände durch Heirat, Kinder, Wohneigentum oder auch ein höheres Einkommen grundsätzlich ändern, kann durch eine Nachversicherungsgarantie die Absicherungshöhe angepasst werden.

Was passiert aber nach Eintritt des BU-Leistungsfalles, der laut Statistik nach rund 15 Jahren Vertragslaufzeit und einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren eintritt? Die Beitragsdynamik endet bei selbständigen Berufsunfähigkeitstarifen und die BU-Rentenhöhe ist damit erst einmal eingefroren. Bei einer statistischen Restlaufzeit  von 20 Jahren (mit 65 sollte die Altersrente beginnen) würde ohne einen jährlich stattfindenden Inflationsausgleich, ein erheblicher Kaufkraftverlust mit dem Effekt einer schleichenden Altersarmut eintreten.

Um diesen Kaufkraftverlust zu kompensieren, haben die Lebensversicherer einen sogenannten variablen BU-Rentensteigerungssatz in Ihren Tarifen eingebaut. Der Prozentsatz orientiert sich an der laufenden Überschussbeteiligung des Versicherers und wird jedes Jahr neu festgesetzt. Wie hoch diese Rentensteigerungen künftig sind und ob die Höhe ausreicht um einen Inflationsausgleich durchzuführen, ist aber nicht garantiert und hat in der Vergangenheit auch schon zu Nullrunden geführt.   

Um solche Härtefälle im Vorfeld zu vermeiden, sollte für den BU-Leistungsfall ein garantierter Rentensteigerungssatz von mindestens 2 Prozent pro Jahr gegen Mehrprämie im Rahmen einer Option mitversichert werden. Nur so kann bereits bei Vertragsabschluss dieses Restrisiko bezogen auf die künftige Finanzstärke eines Produktanbieters ausgeschlossen werden.     

Welche Versicherer einen garantierten BU-Rentensteigerungssatz anbieten, erfahren Sie im kostenlosen Webinar mit Holger Timmermann am 8. September 2010 von 9.30 bis 10.15h. Zur Anmeldung geht es hier.

Holger Timmermann hat mit dem gesellschaftsunabhängigen HT-Maklerservice bereits vor mehr als 10 Jahren begonnen, Versicherungen beim Produktmanagement in den Bereichen BU und der privaten Altersversorgung zu beraten. In seine BU-Analysesoftware fließen die Antworten von 38 BU-Versicherern zu 60 Berater- und Endkunden-relevanten BU-Fragen. Die so erhaltenen Ergebnisse münden in BU-Empfehlungen in 23 Kategorien beziehungsweise Zielgruppen.
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