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BU-Unternehmensrating Berufsunfähigkeits-Versicherer erhalten gute Noten

Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg
Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg
Das Analysehaus Franke und Bornberg hat in seinem jährlichen Unternehmensrating zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Lebensversicherer hinsichtlich der Kundenfreundlichkeit ihrer BU-Policen überprüft.

Die Unternehmen AachenMünchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life und Zurich Deutscher Herold erhielten die Bestnote „FFF“ (hervorragend) für ihre stabile, professionelle und faire Handhabung des BU-Geschäfts.

Im Fokus der Bewertung lag einerseits die Kundenorientierung. Dazu gehören verständliche Antragsformulare, die Aufklärung über Rechte und Pflichten sowie die Berechnung einer bedarfsgerechten Absicherung. Andererseits lag das Augenmerk auf Arbeitsprozessen, die dafür sorgen, dass Kunden ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nicht verletzen.

Für die Untersuchung nahm Franke und Bornberg Einblicke in die Arbeitsabläufe vor Ort und überprüfte durch Stichproben die Prozesse in den Unternehmen. Mindestens 100 Leistungsfälle pro Gesellschaft wurden dabei in die Stichprobe einbezogen und hinsichtlich Bearbeitungsdauer und Auffälligkeiten detailliert analysiert.

„Die Qualität der Versicherungsbedingungen, die Preise der Produkte sowie die aktuelle Regulierungspraxis geben zwar wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung von Berufsunfähigkeitsversicherungen“, urteilt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg. „Entscheidend ist jedoch die Ausrichtung aller Unternehmensprozesse auf eine langfristige Stabilität.“

Für das Ergebnis gewichteten die Analysten die Stabilität des BU-Geschäfts zu 50 Prozent sowie die Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase einerseits und in der Leistungsregulierung andererseits zu je 25 Prozent.

Besonders kritisch sieht Franke und Bornberg die Praxis, Anträge mit vereinfachter Risikoprüfung anzunehmen. Viele Versicherungskunden erklären sich in den Formularen für völlig gesund. Stichproben bei diesen „Blanko-Anträgen“ hätten allerdings ergeben, dass die Angaben häufig nicht korrekt sind. Nach Ansicht der Analysten stellt dies ein Risiko für die Zukunft dar, denn so könnte langfristig die Überschussbeteiligung gefährdet sein.

Franke: „Aufgrund der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auf einen Zeitraum von zehn Jahren begrenzt. Tritt der Leistungsfall später ein, muss die Gesellschaft trotz Anzeigepflichtverletzung zahlen. Die Unternehmen sind also in ihrem eigenen Interesse dazu aufgerufen, dem Problem der „Blanko-Anträge“ zu begegnen.“

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