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BU-Verträge Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel bringt Vorteile

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Als erster Versicherer im Markt nahm Condor im Jahr 2014 die kundenfreundliche Regelung in das Bedingungswerk auf. Inzwischen bietet ein knappes Dutzend BU-Versicherer eine entsprechende Klausel im Neugeschäft an – doch die Unterschiede liegen hier stets im Detail. Bei der Alten Leipziger genügt es beispielsweise, dass der zuständige Facharzt der betroffenen Fachrichtung zunächst eine viermonatige Arbeitsunfähigkeit festhält und lediglich bestätigt, dass die AU voraussichtlich noch zwei weitere Monate andauern wird. Das Gros der Anbieter setzt hingegen auf das klassische Sechs-Monate-Prinzip.

Zudem ist die Klausel bei einigen Versicherern fest im Bedingungswerk verankert, bei anderen gibt es sie wiederum nur optional gegen Aufpreis, so etwa bei Volkswohlbund, Continentale, HDI, LV 1871 und Alte Leipziger. Letztere Gesellschaft stellt ihren Kunden die AU-Option beispielsweise nur für einen Mehrbeitrag von 3 bis 4 Prozent zur Verfügung, wie das Analysehaus Franke und Bornberg auf Anfrage mitteilt. Und wie stehen Versicherungsvermittler zur AU-Klausel? Wird sie eher als „Nice to have“-Kriterium angesehen oder kann sie ein entscheidendes Argument für den Abschluss sein?

Nachgefragt in München: Die LV 1871 bietet ihren Kunden seit 2015 eine AU-Option an, und diese kommt laut eigenen Angaben in etwa jedem fünften BU-Neuvertrag zum Einsatz. „Das spricht dafür, dass viele Geschäftspartner wirklich Bedarf für dieses Produkt sehen“, sagt BU-Experte Gerhard Diepenbroek von der LV 1871. Wie in den meisten Fällen gilt auch bei diesem Versicherer: Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten kann die volle versicherte Rente für höchstens 18 Monate bezogen werden. Wichtiges Detail: Arbeitsversuche im Sinn einer Wiedereingliederung gelten nicht als Unterbrechung. Die Rente wird rückwirkend ab dem Ende des Monats ausgezahlt, in dem die Arbeitsunfähigkeit begonnen hat.

Die AU-Absicherung sei bei vielen Vermittlern zu einem festen Bestandteil im Beratungsgespräch zum Einkommensschutz geworden, sagt Dominik Stadelbauer, Leiter Marktmanagement bei der Nürnberger. Dem Versicherer zufolge macht sich dies auch am steigenden Neugeschäftsanteil der hauseigenen Premium-SBU bemerkbar, die 2014 um eine AU-Klausel erweitert wurde. „Da wir an den Erfolg dieser Absicherung glauben, haben wir in den letzten Jahren beispielsweise die Leistungshöhe wie auch die Mindestdauer einer Erkrankung laufend verbessert“, so Stadelbauer. Sein Rat an die Vertriebspartner: „Berater sollten bei der Bedarfsermittlung beim Einkommensschutz immer auch die Lücken bei Arbeitsunfähigkeit aufzeigen und auf die im Markt bestehenden Leistungsunterschiede bei den AU-Bedingungen achten.“ Die wichtigsten Kriterien seien dabei die Mindestdauer für eine Arbeitsunfähigkeit, um überhaupt Geld zu erhalten, die maximale Leistungsdauer, ein möglichst einfacher Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und schlussendlich auch die Höhe der AU-Absicherung.

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