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Bund der Versicherten Verbraucherschützer planen Klagewelle gegen Lebensversicherer

HDI-Standort Hannover
HDI-Standort Hannover | Foto: HDI/ Thomas Bach

Das vom Bund der Versicherten (BdV) und der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) vor dem Oberlandesgericht Köln erstrittene Urteil gegen die HDI Lebensversicherung wegen der doppelten Berechnung von Abschlusskosten ist rechtskräftig: Die HDI ist nicht in Revision gegangen, bestätigte eine Sprecherin des Versicherers aus dem Talanx-Konzern. 

Gegenüber DAS INVESTMENT.com begründete sie die HDI-Entscheidung damit, dass das Urteil nur geringe wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen habe. Die beanstandeten Klauseln hätten lediglich etwa 14.500 fondsgebundene Riester-Policen aus dem Jahr 2007 betroffen. Insgesamt verzeichne das Unternehmen aus Hannover etwa 220.000 Riester-Verträge.

Klagewelle gegen Versicherer

Die Kölner Richter hatten in dem konkreten Verfahren (Aktenzeichen: 20 U 201/15) die Anwendung der doppelten Abschlusskosten zwar lediglich für die ersten fünf Jahre bemängelt. Doch BdV-Chef Kleinlein ist „nach einer intensiven Prüfung des Urteils“ der Meinung, dass auch für weitere Jahre die doppelte Abschlusskostenbelastung nicht rechtens sei.

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Außerdem habe eine erste Überprüfung weiterer Bedingungen und Tarife gezeigt, dass viele andere Versicherer ähnlich vorgingen. „Wir prüfen daher jetzt eine Klagewelle gegen die deutschen Lebensversicherer, die mit der doppelten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten den Verbraucher zu Unrecht belasten“, kündigt Kleinlein an. 

Grundsatzurteil aus Karlsruhe 

Die Verbraucherschützer hatten eigentlich bereits in dem Rechtsstreit mit der HDI Lebensversicherung auf ein Grundsatzurteil gehofft: „Wir gehen davon aus, dass diese Grundsatzfrage erst vor dem obersten Gericht in Karlsruhe geklärt wird, doch dann dürfen sich viele Verbraucher freuen“, hatte Kerstin Becker-Eiselen von der VZHH erklärt.

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