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Aktualisiert am 05.03.2009 - 18:00 UhrLesedauer: 1 Minute

Bundesfinanzhof: Renten dürfen besteuert werden

Bundesfinanzhof: Renten dürfen besteuert werden
Davor galt die vorgelagerte Besteuerung: Beiträge etwa für eine private Rentenversicherung zahlten die Versicherten aus versteuertem Einkommen. Deshalb mussten sie im Rentenfall nur einen niedrigen Satz ihrer Rente (sogenannter Ertragsanteil) versteuern.

Seit 2005 ist das anders. In der Ansparphase sollen die Versicherten keine Steuern mehr auf ihre Altervorsorgebeiträge zahlen müssen. Deshalb wird der steuerfreie Anteil der Beiträge schrittweise erhöht. 2005 waren 60 Prozent der Rentenbeiträge von der Steuer freigestellt; pro Jahr steigt der Satz um 2 Punkte bis 2025 100 Prozent erreicht sind.

Im Gegenzug erhöht sich Jahr für Jahr der Anteil der Rente, der versteuert werden muss. Begonnen wurde vor vier Jahren mit einem Anteil von 50 Prozent. Er erhöht sich bis 2020 um 2 Prozentpunkte, danach um 1 Prozentpunkt pro Jahr. Ab 2040 müssen Rentner ihre Rente dann voll versteuern.

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