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Bundesgerichtshof Erstes Geld für Gläubiger von Infinus-Tochter

Bundesgerichtshof: Die Karlsruher Richter haben die Klage eines Anlegers abgewehrt, der die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger für nicht rechtens gehalten hatte.
Bundesgerichtshof: Die Karlsruher Richter haben die Klage eines Anlegers abgewehrt, der die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger für nicht rechtens gehalten hatte. | Foto: H.D.Volz / pixelio.de
Rechtsanwalt Bruno M. Kübler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Steuerrecht

„Die Entscheidung des Gerichts ist ein Sieg für die Gläubiger“, zitiert die Sächsische Zeitung aktuell Bruno Kübler. Der Insolvenzverwalter des größten Infinus-Unternehmens Future Business KGaA (Fubus) habe sich vor dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 16. November 2017; Aktenzeichen: IX ZR 260/15) gegen die Klage eines Anlegers gewehrt. Der Investor hatte die Wahl von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger für nicht rechtens gehalten.

Laut Kübler können dadurch im vierten Jahr nach der Insolvenz der Dresdner Finanzgruppe Infinus nun 28.000 Anleger bereits in den kommenden Monaten auf eine erste Teilrückzahlung hoffen. Der Fubus-Insolvenzverwalter rechne mit einer Gesamtquote von rund 20 Prozent. Den Insolvenzfall „im Zentrum der Infinus-Gruppe“ zählt Jurist Kübler mit einer Schadenssumme von mehr als einer Milliarde Euro zu den größten Fällen von Anlegerbetrug der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

Verdacht auf Schneeballsystem

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Im November 2013 hatten Ermittler die Geschäftsräume von insgesamt 30 Firmen der Unternehmensgruppe in Deutschland und Österreich durchsucht und Akten beschlagnahmt. In der Folge gerieten die Infinus-Tochtergesellschaften wie Fubus und die Prosavus AG in die Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft Dresden erhob Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges im besonders schweren Fall sowie des Kapitalanlagebetruges.

Laut Staatsanwaltschaft besteht der hinreichende Verdacht, dass sechs ehemalige Infinus-Manager mithilfe eines so genannten Provisionskarussells die eigenen Geschäftszahlen geschönt hätten. Dabei habe es sich mutmaßlich um ein Schneeballsystem gehandelt. Das heißt, die an die Anleger zwischenzeitlich ausgeschütteten Gewinne seien lediglich vorgetäuscht worden. Tatsächlich seien fällige Dividenden aus eingeworbenen Geldern bezahlt worden.

Urteil noch 2017 unwahrscheinlich

Das Strafverfahren um den Infinus-Skandal, bei dem insgesamt tausende Anleger mehrere Hundert Millionen Euro verloren haben, dauert seit nunmehr zwei Jahre. Ein Urteil noch in diesem Jahr sei unwahrscheinlich, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Sprecher des Dresdner Landgerichts. Fünf der Angeklagten müssen sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrugs verantworten, ein weiterer Angeklagter wegen Beihilfe.

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