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Bundesgerichtshof Private Krankenversicherung zahlt nicht für Eizellspende

Eingang zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
Eingang zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe | Foto: H.D.Volz / pixelio.de

In dem aktuell in Karlsruhe verhandelten Fall hatte eine kinderlose Frau für eine Behandlung in einem Zentrum für In-vitro-Fertilisation in der Tschechischen Republik vor fünf Jahren Versicherungsschutz eingeklagt. In dem südöstlichen Nachbarland der Bundesrepublik ist die Eizellspende zwar erlaubt. Doch der Bundesgerichtshof sieht keinen Verstoß gegen Beschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit, wenn eine deutsche Versicherung die dort entstandenen Kosten nicht übernimmt.

In seinem Urteil (vom 14. Juni 2017; Aktenzeichen: IV ZR 141/16) verweigert der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Übernahme der für die mehrfachen Versuche einer Eizellspende entstanden Kosten von insgesamt rund 11.000 Euro durch ihre private Krankheitskostenversicherung. Ähnlich urteilten in den Vorinstanzen auch das Landgericht (24. November 2015; 23 O 14874/14) und das Oberlandesgericht (13. Mai 2016; 25 U 4688/15) München.

Umfang des Versicherungsschutzes

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Denn dem Versicherungsvertrag lagen laut BGH die Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung zugrunde, nach denen sich der Umfang des Versicherungsschutzes unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Ferner ist vorgesehen, dass das Versicherungsverhältnis deutschem Recht unterliegt.

Diese Bestimmungen hat der Bundesgerichtshof so ausgelegt, dass der Versicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen zu ersetzen hat, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Zwar erstreckt sich der Versicherungsschutz nach den Musterbedingungen auch auf Heilbehandlungen in Europa. Dies sei aber als Regelung des räumlichen Geltungsbereichs des Versicherungsschutzes zu verstehen. Er bedeute nicht, dass der Versicherer Aufwendungen für solche Behandlungen zu ersetzen hat, die in anderen europäischen Staaten aber erlaubt sind.

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