LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 2 Minuten

Bundesgerichtshof urteilt Schadenersatz wegen falscher Renditeprognose

Die Geldanlage hatte Gewinn eingefahren. Also alles in Butter? Nein. Die Anleger verklagten den Anbieter trotzdem auf Schadenersatz. Und das noch Verrücktere: Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt ihnen Recht (Urteil, Aktenzeichen II ZR 17/17).

Ende 2001 traten die Kläger einem Windenergiefonds als Kommanditisten bei. Dabei zeichneten sie zwei Varianten für jeweils 10.000 D-Mark, plus 5 Prozent Gebührenaufschlag. Die kürzere Variante lief bis Ende 2012. Die andere Version sollte keine feste Laufzeit haben und frühestens Ende 2007 kündbar sein.

Obwohl beide Beteiligungen Gewinne abwarfen, verklagten die Anleger ihren Fondsanbieter nun auf Schadenersatz. Ihr Argument: Der Ertrag habe 10 Prozent niedriger gelegen als im Prospekt angekündigt. Und deshalb habe man zu viel für die Kommanditbeteiligung gezahlt.

zum Newsletter von DAS INVESTMENT

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Die Kläger errechneten einen wahren Wert ihrer Beteiligung, der weniger als die Hälfte dessen betrug, was sie tatsächlich zahlten. Dann verlangten sie Schadenersatz in Höhe der Differenz zur Prospektprognose. Plus Zinsen. Denn sie hätten ja das weniger eingezahlte Geld – immerhin mehr als 10.000 Mark – anderswo anlegen können.

Das Landgericht hatte die Kläger damit abblitzen lassen. Die gingen in Berufung – ohne Erfolg. Die daraufhin angestrengte Revision lief für sie besser. Das Berufungsurteil ist aufgehoben, der Fall geht zurück ans Berufungsgericht.

Tipps der Redaktion