Bundesrat billigt 2. FIMANOG Mifid II: Umsetzungsgesetz ist durch
Bestimmungen zu Zuwendungen und Product Governance
Der jetzt vorliegende Text der WpDVerOV entspricht strukturell der Fassung im Referentenentwurf des 2. FiMaNoG, berichtet Lange. Die Bestimmungen im Hinblick auf die für die Branche wohl wichtigsten Punkte - Zuwendungen und Product Governance - fasst er wie folgt zusammen:
- „die Vorgaben für die künftige Qualitätsverbesserung von Zuwendungen sind weitgehend unverändert geblieben, wobei das zusätzliche Beispiel eines weitverzweigten Filialnetzwerks beibehalten und dabei sprachlich etwas modifiziert wurde
- die neuen Anforderungen betreffend „Produktüberwachungspflichten“ von Konzepteuren sowie Vertriebsunternehmen werden unverändert ausführlich konkretisiert, wobei insoweit jetzt von dem „Produktfreigabeverfahren“ die Rede ist und es wiederum auffällt, dass die viel diskutierte Bestimmung eines Zielmarktes bei weitem nicht die einzige einschlägige neue Aufgabe von Produkterstellern und/oder Vertriebsunternehmen sein wird“