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Bundesrat stimmt Gesetz für Fondsvertrieb zu

Quelle: Fotolia
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Die Länderkammer verzichtete auf den vom Finanzausschuss empfohlenen Anruf beim Vermittlungsausschuss und stimmte dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts zu. Das Gesetz, das eine bessere Überwachung des bislang kaum regulierten grauen Kapitalmarkts sicherstellen soll, tritt am 1. April kommenden Jahres in Kraft.

Freie Finanz- und Vermögensberater müssen künftig ihre Provisionen offenlegen, ein Beratungsprotokoll erstellen sowie kurze, verständliche Informationsblätter zu ihren Produkten aushändigen. Außerdem müssen sie künftig in einer Prüfung ihre fachliche Eignung belegen, eine Berufshaftpflicht nachweisen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen. Lediglich langjährig tätige Vermittler werden durch die sogenannte Alte-Hasen-Regel vom Sachkundenachweis befreit. 

Beaufsichtigt werden die Vermittler künftig von den Gewerbeämtern – eine Regelung, die in der Branche heftig umstritten ist. Auch der Finanzausschuss des Bundesrates hatte eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen und gefordert, die Kontrolle der Vermittler der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu überlassen. Die Gewerbeaufsichtsämter seien damit personell überfordert, so die Argumentation. Zudem trügen die Länder die mutmaßlichen Mehrkosten.

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