Bundesverband der Rechtsberater bestellt Geschäftsführer
Achim Fuhrmanns
Rechtsanwalt Achim Fuhrmanns ist aufgrund „stark gestiegener Aufgaben“ zum 17. Juni als Geschäftsführer des BRBZ bestellt worden. Mit der Ernennung Fuhrmanns will der Verband seine Position als führender berufsrechtlicher Fachverband im Bereich der Beratungsstandards und -sicherheit in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und von Zeitwertkontenlösungen ausbauen.
Fuhrmanns ist neben seiner Tätigkeit für den BRBZ als Rechtsanwalt und Partner bei der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltssozietät Classen Fuhrmanns & Partner in Köln tätig. Zuvor leitete Fuhrmanns seit 2007 als Partner bei der Picot Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln die Bereiche Arbeits-, Handels- und Vertriebsrecht.
Der BRBZ führt derzeit ein Musterverfahren gegen das Beratungsunternehmen Febs Consulting. Der Verband will gerichtlich klären lassen, ob die rechtliche und steuerliche Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der Zeitwertkonten erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind. Dafür ist eine entsprechende gerichtliche Zulassung nötig. Setzt sich der BRBZ mit seiner Rechtsauffassung durch, dürften Makler nicht mehr zur bAV beraten.
Fuhrmanns ist neben seiner Tätigkeit für den BRBZ als Rechtsanwalt und Partner bei der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltssozietät Classen Fuhrmanns & Partner in Köln tätig. Zuvor leitete Fuhrmanns seit 2007 als Partner bei der Picot Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln die Bereiche Arbeits-, Handels- und Vertriebsrecht.
Der BRBZ führt derzeit ein Musterverfahren gegen das Beratungsunternehmen Febs Consulting. Der Verband will gerichtlich klären lassen, ob die rechtliche und steuerliche Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der Zeitwertkonten erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind. Dafür ist eine entsprechende gerichtliche Zulassung nötig. Setzt sich der BRBZ mit seiner Rechtsauffassung durch, dürften Makler nicht mehr zur bAV beraten.