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Reform der Grundsteuer Stillstand im Bundesfinanzministerium

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Doch die tatsächliche Höhe der Grundsteuer bestimmen letztlich die Kommunen mit ihren Hebesätzen (siehe Kasten). Durch eine Anpassung der Hebesätze und auch der Grundsteuermesszahl könnte die Steuerbelastung durchaus gesenkt werden.

Allerdings müssten für das Kostenwertmodell erst einmal die Gebäudedaten erhoben werden. Kritisiert wird auch, dass das Modell Grundstücksspekulationen fördere, weil bebaute Grundstücke deutlich höher besteuert werden als Baugrund ohne Gebäude. Auch für Neubauten müssten Immobilienbesitzer höhere Steuern zahlen, da sich der Gebäudewert nach dem Alter der Immobilie richtet.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen bevorzugen darum eine andere Variante. Nach dem sogenannten Südländermodell soll die Grundsteuer nach der Größe des Grundstücks und der Nutzfläche bemessen werden. Der Wert der Immobilie bleibt außen vor. Das hat im Vergleich zum Kostenwertmodell einige Vorteile: „Das Südländermodell wäre schneller administrierbar als das Kostenwertmodell“, so Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses für Steuerrecht beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA). „Aufgrund der reinen Bezugnahme auf Grundstücks- und Gebäudegröße als Bemessungsgrundlage wäre dieses zudem weniger streitanfällig. Auch ein automatischer Erhöhungsmechanismus wäre beim Südländermodell ausgeschlossen, da eine regelmäßige Aktualisierung der steigenden Grundstücks- und Baukosten nicht vorgesehen ist.“

Für eine reine Bodensteuer sprechen sich auch die Deutsche Steuergewerkschaft, der Deutsche Mieterbund und der Naturschutzbund aus. Sie würde die Verdichtung fördern, heißt es. Und wenn die Steuer sich nicht mehr am Gebäude festmache, könne sie auch nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden, so der Deutsche Mieterbund.

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