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Bundesverfassungsgericht weist Klage ab Ewiges Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen ist rechtens

Der Fall

Die Aachen Münchener Lebensversicherung legte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ein BGH-Urteil zum „ewigen Widerrufsrecht“ ein. Der BGH räumte den Kunden bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ein „ewiges“ Recht ein, den Vertrag zu widerrufen. Damit konnten die Kunden noch Jahre später günstig aus ihrem Vertrag aussteigen. 

Die Versicherungsgesellschaft wollte das nicht einsehen. Schließlich habe es zu diesem Zeitpunkt ein Gesetz gegeben, dass die Frist für einen Widerruf auf ein Jahr beschränkte - auch im Fall einer fehlerhaften Belehrung, argumentierte sie. Die Bundesrichter konterten mit Bestimmungen aus dem Europarecht, demnach diese Bestimmungen nicht auf Lebensversicherungen angewendet werden dürfen. Daraufhin legte die Aachen Münchener eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Das Urteil

Die Karlsruher Richter gaben ihren BGH-Kollegen Recht (Aktenzeichen 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15). Der BGH habe davon ausgehen dürfen, dass der Gesetzgeber die europarechtlichen Vorgaben für Lebensversicherungen ordnungsgemäß in deutsches Recht umsetzen wollte, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Damit wies es die Klage der Aachen Münchener ab. 

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