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BVI bemängelt Qualität der Aufsichtsräte

Der deutsche Fondsverband BVI hat zusammen mit IVOX untersucht, inwieweit die 160 Unternehmen der Dax-Familie die Vorgaben der Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (ALHV) erfüllen.

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, fasst zusammen: „Die Qualität der Unternehmensführung in Deutschland hat weiterhin viel Verbesserungspotenzial“. Die Arbeit der Aufsichtsräte stehe noch häufiger in der Kritik als im Vorjahr.

Fehlender Qualifikationsnachweis und zu viele Mandate der Aufsichtsratskandidaten

Vor allem bei den Wahlen zum Aufsichtsrat ist die Zahl der Verstöße auf 56 Fälle (Vorjahr 37 Fälle) gestiegen. Oft fehlten laut BVI aussagekräftige Lebensläufe der Kandidaten, anhand derer die  Qualifikation der Bewerber beurteilet werden könnte.

Kandidaten, die sich zur Wiederwahl stellen, legen ihre Arbeit außerdem nur unzureichend offen. Es bleibt unklar, ob sie an den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse regelmäßig teilgenommen haben. Hinzu kommt, dass viele Anwärter weitere Mandate haben, sodass sie sich den zusätzlichen Aufgaben kaum mit der erforderlichen Aufmerksamkeit widmen können.

Entlastung des Aufsichtsrates oftmals nicht gerechtfertigt

In 36 Fällen (2012: 56 Fälle) widersprach die Entlastung des Aufsichtsrates den Vorgaben der ALHV. Die Entlastung des Aufsichtsrates haben BVI und IVOX als kritisch eingestuft, wenn die Unternehmen gegen mindestens vier der in den ALHV aufgeführten Bestimmungen verstießen.

Auch hier war häufig nicht ersichtlich, wie oft die Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse teilgenommen hatten. Die verlangte Offenlegung der fachlichen Qualifikationen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte noch zu selten. Außerdem kritisiert der BVI die mangelnde Unabhängigkeit vieler Aufsichtsratsmitglieder. Das Gremium sollte nicht nur mit Vertretern der Großaktionäre besetzt sein, sondern auch unabhängige Personen aufweisen.

Bei der Entlastung des Vorstandes hingegen standen nur fünf Fälle im Widerspruch zu den ALHV. Grund hierfür war meistens ein mangelhaftes Risikocontrolling. Dadurch ließen sich laut BVI Ergebniseinbrüche und Rückschläge bei den Aktienkursen nicht verhindern.

Bei der Genehmigung von Kapitalerhöhungen lässt sich eine Verbesserung feststellen. Nur bei fünf Gesellschaften hielten die Anträge einer Überprüfung nicht stand. Im Vorjahr war die Zahl der Verstöße bereits auf 15 Fälle zurückgegangen. Fast alle diese Gesellschaften beantragten eine Erhöhung des Grundkapitals von mehr als 20 Prozent und schlossen zugleich Bezugsrechte aus. Dies widerspricht den ALHV, da der Anteilbesitz der Aktionäre hiervon zu sehr verwässert wird.

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