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BVI-Chef Thomas Richter „Entwurf zum EU-weiten Fondsvertrieb enttäuschend“

Thomas Richter: Der BVI-Hauptgeschäftsführer kritisiert EU-Gesetzentwurf zum grenzüberschreitenden Vertrieb.
Thomas Richter: Der BVI-Hauptgeschäftsführer kritisiert EU-Gesetzentwurf zum grenzüberschreitenden Vertrieb. | Foto: BVI

Statt Barrieren abzubauen, schaffe die Europäische Kommission neue, kritisiert Thomas Richter einen aktuellen Gesetzesvorschlag aus Brüssel, mit dem eigentlich Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds abgebaut werden sollen. Als Negativbeispiel nennt der Hauptgeschäftsführer beim deutschen Fondsverband BVI die geplanten Voraussetzungen für die De-Registrierung eines Fonds in einem anderen EU-Land. Demnach soll ein Asset Manager einen Fonds erst wieder vom Markt nehmen können, wenn dieser in dem betreffenden Land maximal zehn Anleger hat, die insgesamt weniger als 1 Prozent des verwalteten Vermögens halten.

„Wenn es wirklich darum geht, Hürden für den grenzüberschreitenden Vertrieb abzubauen, sollte dem Asset Manager die Entscheidung, sich aus einem Land zurückzuziehen, nicht erschwert werden“, kommentiert Richter dieses Detail. Sein Verband habe der EU-Kommission bereits viele weitere Probleme aus der Praxis beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb aufgezeigt und auch entsprechende Lösungsvorschläge unterbreitet. Doch der in der Folge vorgelegte Entwurf der EU-Kommission enttäusche seine Erwartungen.

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„Statt die Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb zu beseitigen, will die EU-Kommission lieber die ESMA mit mehr Kompetenzen ausstatten und die nationalen Aufsichtsbehörden entmachten.“, so Richter weiter. Er kritisiert damit die Kommissionspläne, die Aufsicht über die EU-Fondsbranche schrittweise auf die in Paris ansässige European Securities and Markets Authority (ESMA) zu verlagern. „Damit droht eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert.“

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