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BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter „Das einzig Gute der Deutschlandrente ist ihr Name“

BVI-Chef Thomas Richter
BVI-Chef Thomas Richter

Hintergrundinfo: Um Altersvorsorge für Bürger attraktiver zu machen und Altersarmut zu verhindern, schlagen Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Sozialminister Stefan Grüttner und Finanzminister Thomas Schäfer das Altersvorsorge-Konzept Deutschlandrente vor. Das Standardprodukt soll zum Selbstkostenpreis von einem zentralen Rentenfonds verwaltet werden. Jeder Arbeitnehmer, der nicht widerspricht, soll automatisch jeden Monat einen Beitrag in das Rentenprodukt einzahlen (Opt-Out-Modell). Der Deutschlandfonds legt das Geld an. Weitere Informationen finden Sie hier

DAS INVESTMENT.com: Halten Sie die Deutschlandrente in der Form, wie die die drei Minister vorschlagen, für ein realistisches Modell? Wo sehen Sie Schwachstellen und Nutzen des Konzepts?

Thomas Richter: Das einzig Gute der „Deutschlandrente“ ist ihr Name. Ansonsten ist die Idee ein trauriger Beleg der Staatsgläubigkeit, die sich seit der Finanzkrise breit gemacht hat. Helfen würde sie niemandem. Das Modell der drei hessischen Minister sieht unter anderem vor, dass der staatlich verwaltete Vorsorgefonds sicher investieren soll. Allerdings liegt das Sparvermögen beim Staat. Wie sicher ist es dort? Spanien hat 2012 den Reservefonds der Sozialversicherung geplündert, Irland für die Bankenrettung die Rentenkassen angezapft, und auch die Deutsche Rentenversicherung muss regelmäßig für versicherungsfremde Leistungen herhalten.

Eine weitere Schwachstelle ist, dass Staatsbedienstete den Fonds managen sollen. Ich bezweifle sehr, dass sie das besser können als die Fondsgesellschaften. Es ist wahrscheinlicher, dass die Anlagestrategie durch politische Vorgaben künftiger Regierungen gesteuert wird. Das Ganze könnte auf ein politisch korrektes Aktienportfolio und jede Menge Bundesanleihen hinauslaufen. 

Auch sind die angeblich niedrigeren Kosten des Staatsfonds nicht belegt. Private Anbieter müssen alle Gebühren ausweisen, inklusive die für den Vertrieb. Die steuerfinanzierten Kosten des staatlichen Fonds stehen dagegen in keinem Produktinformationsblatt. Und dank „Opting-out“ würde der staatliche Fonds massiv in den „Markt“ gedrückt. Das ist eine klare Wettbewerbsverzerrung. 

Auch dass die Altersvorsorge-Beiträge einfach erhoben werden können sollen, bezweifle ich. Das gilt allenfalls für die gesetzlich Rentenversicherten. Aber wie sollen denn die Millionen nicht Versicherungspflichtigen einbezogen werden? Für sie müsste ein zusätzliches System geschaffen werden – mit immensem Aufwand. 

>> Was Walter Riester, Namensgeber der Riester-Rente, über das Konzept denkt, erfahren Sie hier

Halten Sie das Opting-Out-Modell für geeignet, Altersarmut vorzubeugen? 

Richter: Die Diskussion um eine drohende Altersarmut lässt sich nicht allein im Altersvorsorgesystem führen, es gehören auch arbeitsmarktpolitische und bildungspolitische Antworten dazu. Das Opting-Out-Modell ist zumindest ein einfacher und wirkungsvoller Ansatz, um die unzureichende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auszubauen. Damit erhält jeder neue Arbeitnehmer automatisch eine betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung, es sei denn, er spricht sich ausdrücklich dagegen aus. Die USA, Neuseeland, England und die Niederlande haben mit Opting-Out-Modellen gute Erfahrungen gemacht. Diese Lösung muss nicht den Gesetzgeber auf den Plan rufen. Viele Arbeitgeber haben bereits heute die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Personalpolitik betriebliche Altersversorgung auf Opting-Out-Basis anzubieten. Der BVI befürwortet solche Modelle. Hingegen lehnen wir eine gesetzliche Verpflichtung ohne Ausstiegsmöglichkeit ab. Ein Obligatorium würde von den Arbeitnehmern wie eine Steuer empfunden.