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BVI-Hauptgeschätsführer im Interview Thomas Richter: „Anleger erhalten einen Flickenteppich an Informationen“

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Der Versicherungsvertrieb ist laxer geregelt.

Wir sehen darin eine klare Wettbewerbsverzerrung. Die Vertriebe dürfen in ihrer Produktauswahl nicht durch ungleiche Vertriebsvoraussetzungen beeinflusst werden. Das geschieht aber, wenn der Erhalt von Provisionen unterschiedlich geregelt bleibt. Wenn ich im Versicherungsvertrieb weniger strenge gesetzliche Vorgaben für den Erhalt von Provisionen habe als im Fondsvertrieb – wofür wird sich ein Berater wohl entscheiden?

Wie reagierte etwa die EU-Kommission auf diese Hinweise?

Die Kommission wollte den Versicherungsvertrieb nach dem Vorbild von Mifid II regeln, ist damit aber politisch nicht durchgekommen. Das liegt an den unterschiedlichen Aufsichtsbehörden, die Level-2-Bestimmungen vorbereiten; für uns ist die ESMA zuständig, für Versicherer die EIOPA.

Läuft diese ganze Kostenaufdröselung nicht auch ein Stück weit dem Verbraucherschutz zuwider?

Guter Verbraucherschutz sieht jedenfalls anders aus. Beispiel Transaktionskosten: Sie tauchen jetzt neu in den Kosteninformationen unter Mifid II als Teil der Gesamtkosten auf. Der Kunde hat damit den Eindruck, der Fonds sei teurer geworden, zumal er in der Regel nur die Gesamtkosten angezeigt bekommt. Nun wählt er das Produkt mit den niedrigsten Transaktionskosten. Da erliegt er schon mal einem materiellen Irrtum. Eine Angabe von Transaktionskosten als Indikator für das Preis-Leistungs-Verhältnis ist völlig ungeeignet. Bei den Kosten für die Wertpapierleihe ist es ähnlich. Die Leihe bringt dem Fonds Erträge, aber sie verursacht auch Kosten. Die müssen wir nun in die Gesamtkosten aufnehmen. Es schaut wieder danach aus, als würde es den Fonds nur teurer machen.

Ist die Fonds-Lobby zu schwach?

Nein. Es ist am Ende einfach nur viel zu technisch geworden. Und während des gesamten Prozesses gab es eine große Kakofonie aus den Mitgliedsstaaten. Sie dürfen nicht vergessen, dass wir die Probleme aus deutscher Sicht bewerten. In anderen Ländern funktioniert der Fondsvertrieb ganz anders. Die sehen unsere Probleme nicht, haben dafür aber andere.

Nun finden die Deutschen und der Kapitalmarkt kaum zueinander. Der demografische Wandel wird brutale Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben.

Die Politik tut nichts für das Wertpapiersparen. Es gibt auch kein Programm, wonach das eigenverantwortliche Sparen gefördert werden soll. Wohlstandssicherung wird nicht unterstützt. Stattdessen gibt es jede Menge staatliche Umverteilung. Der Staat weiß besser, was mit unserem Geld zu machen ist, als wir selber.

Was können Sie da als Verband machen?

Wir müssen an der entscheidenden Stellschraube ansetzen, und das ist die staatliche Förderung der Altersvorsorge. Sie entscheidet, ob die Bevölkerung einen hohen oder geringen Aktienbesitz hat.

In den USA führte die Regierung in den 90er Jahren die 401k-Pensionspläne für Invest mentfonds und Belegschaftsaktien ein. Über die Hälfte der Amerikaner besitzt heute Aktien. In England ließ 2012 die automatische Teilnahme von Arbeitnehmern an einer betrieblichen Altersversorgung die Pensionsvermögen deutlich steigen. Der deutsche Gesetzgeber fördert nicht Aktien, sondern Zinsprodukte von Staatsanleihen bis Lebensversicherungen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sind wir auf einem guten Weg; wir haben ein Garantieverbot im Sozialpartnermodell. Damit erhalten Arbeitnehmer die Aussicht auf eine profitablere Altersvorsorge, weil die Kapitalanlage von den Kosten der Garantie befreit wird. Die Garantie ist der Hebel, an dem wir arbeiten.

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