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BVI zum Hochfrequenzhandel: „Der deutsche Alleingang macht eine Finanztransaktionssteuer überflüssig“

Thomas Richter vom BVI
Thomas Richter vom BVI
Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management

Als Vertreter langfristiger Investoren steht der deutsche Fondsverband BVI dem Hochfrequenzhandel kritisch gegenüber. Wir erwarten von einem Handelsplatz echte, handelbare Liquidität, nicht aufgeblähte Volumen.

Hochfrequenzhandel unterscheidet sich von algorithmischem Handel

Die Begriffe Hochfrequenzhandel und algorithmischer Handel werden oftmals zu Unrecht gleichgesetzt. Algorithmische Handelsstrategien werden in der Fondsbranche für eine kostengünstige Abwicklung (best execution) eingesetzt und kommen der Fondsperformance der langfristigen Anleger und dem Altersvorsorgesparer zugute.

Hochfrequenzhändler versuchen, die von professionellen Anlegern gehandelten großen Volumen auszuspähen. Die bereitgestellten Angebote werden sehr schnell eingestellt oder storniert, bevor normale langfristig agierende Anleger darauf reagieren können.

Deshalb plädiert der BVI dafür, dass mindestens ein Viertel der aufgegebenen Orders auch ausgeführt und die Ernsthaftigkeit der Orders durch Mindesthaltezeiten dokumentiert werden muss.

Mindesthaltezeiten von beispielsweise ein bis zwei Sekunden würden darauf hinwirken, dass die Auftraggeber nur solche Orders aufgeben, bei denen ein ernsthaftes Interesse an einem tatsächlichen Wertpapiergeschäft besteht.  

Deutscher Irrweg

Die Initiative der Bundesregierung zur Regulierung des Hochfrequenzhandels erfolgt allerdings übereilt. Denn innerhalb der Mifid-Überarbeitung ist eine europaweit einheitliche Regelung bereits auf dem Weg.

Der deutsche Alleingang macht eine Finanztransaktionssteuer erst recht überflüssig. Denn die Befürworter der geplanten Steuer geben vor, mit der Besteuerung von Finanztransaktionen den hochfrequenten Handel bekämpfen zu wollen.  

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