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Aktualisiert am 27.01.2020 - 16:45 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

BVK beklagt ministerielle Ohrfeige für Vermittler

Michael H. Heinz, BVK
Michael H. Heinz, BVK

In dieser Broschüre werde, so der BVK, durch die Aussage „die finanziellen Anreize der Anbieter dürften nicht wenige Vermittler bei ihren Produktempfehlungen beeinflussen“ der ganze Berufsstand der Versicherungskaufleute mit der Unterstellung diffamiert, dass er Produkte allein abhängig von der Höhe seiner Provisionen und nicht im Kundeninteresse vermittelt. „Diese Unterstellung ist einmalig und stellt eine Herabwürdigung der Versicherungskaufleute dar“, konstatiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Broschüre ignoriere zudem in ihrem „rufschädigenden Charakter“ die Tatsache, dass die meisten deutschen Versicherungsvermittler Ausschließlichkeitsvertreter sind, die lediglich Produkte eines Versicherungsunternehmens anbieten. Daher, so der BVK-Präsident weiter, hätten diese Versicherungskaufleute gar keine Möglichkeiten, nach der Höhe der Provisionen unterschiedlicher Unternehmen Produkte zu vermitteln. Der Verband, der rund 40.000 Versicherungskaufleute repräsentiert, sieht es zudem als ein Nachkarten seitens des Ministeriums, dass das „Checkheft Altersvorsorge“ eine Offenlegung von Provisionssätzen propagiert. Denn das Veröffentlichen von Provisionen habe im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bereits im Jahr 2005 keine Mehrheit erhalten. Gerade das VVG und die mit ihm eingeführte Informationspflichtenverordnung gewährleisteten nach Ansicht des BVK umfangreiche Beratungs- und Dokumentationspflichten, die Versicherungsvermittler in ihrem täglichen Kundenkontakt aufbringen. Der BVK schätzt, dass diese neue Verordnung allein die Versicherungsvermittler jedes Jahr mit über einer halben Milliarde Euro belastet. „Von provisionsgesteuerter Vermittlung kann deshalb überhaupt keine Rede sein“, so BVK-Präsident Heinz. Zum „Checkheft Altersvorsorge“ des BMAS

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