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Cannabis-Extrakt-Tropfen Versicherung geht für Marihuana-Therapie in Vorkasse

Ein Kassenpatient, der unter der Krankheit Morbus Bechterew leidet, hat einen juristischen Sieg errugen: Um seine chronischen und medizinisch nachweislich kaum zu ertragenen Schmerzen zu bekämpfen, kann er auf einen finanziellen Vorschuss seiner Krankenkasse rechnen.

Das berichtet Rechtsanwalt Sven Skana von der Berliner Kanzlei Johlige, Skana & Partner. Demnach besaß sein Mandant eine „Ausnahmegenehmigung zum Ankauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken nach § 3 Abs. 2 BtMG“.

Kasse verweigert Kostenübernahme

Die hohen Kosten für eine Therapie mit Cannabis-Extrakt-Tropfen sollte nach Ansicht des Mannes daher sein Versicherer tragen. Das verweigerte die Krankenkasse mit dem Hinweis, dass die Behandlung nicht zu der vertragsärztlichen Leistung zählt.

Doch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Kasse trotzdem für die Kosten vorläufig aufkommen müsse. Denn Morbus Bechterew sei aufgrund der hohen Schmerzen rechtlich wie eine lebensbedrohliche Erkrankung zu behandeln.

Ob die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten auch endgültig übernehmen muss oder wieder zurückfordern darf, werde erst in einem Hauptsacheverfahren entschieden.

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