LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 4 Minuten

Christian Waigel Die wichtigsten Punkte der Mifid-II-Umsetzung für Finanzberater

Seite 3 / 3

Vertriebsmitarbeiter

Für Vertriebsmitarbeiter werden künftig Anforderungen an ihre Sachkunde gestellt. „Sie müssen sowohl die rechtlichen Grundlagen beherrschen als auch die fachlichen Grundlagen, wie auch die Mitarbeiter in der Anlageberatung und zwar für die Finanzprodukte, zu denen sie Informationen erteilen“, erklärt Waigel. Daneben muss auch ihre Zuverlässigkeit gewährleistet sein.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Product Governance

„Erfreulicherweise enthält der Entwurf eine Klarstellung, wonach die Zielmärkte nur von den Konzepteuren erstellt werden müssen, soweit Finanzinstrumente ‚erschaffen, entwickelt, begeben oder gestaltet‘ werden“, erklärt Waigel. Es sei nicht für jede Wertpapierdienstleistung wie zum Beispiel Anlageberatung oder Vermögensverwaltung ein eigener Zielmarkt zu bestimmen.

„Aus unserer Sicht würde eine solche strenge Haltung auch zu weit führen, weil es zum Beispiel in einer Anlageberatung keinen Sinn macht, über die Zielmarktbestimmung für das jeweilige Produkt hinaus noch einmal eine Zielmarktbestimmung für die Anlageberatung vorzunehmen“, so Waigel. Das gelte erst recht für das beratungsfreie Geschäft.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion