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Commerzbank schont VIP-Anleger

Gute Nachrichten für die Anleger der Fonds VIP Medienfonds 3 und 4. Die Commerzbank verzichtet auf Regressansprüche, die ihr aus den Verträgen mit den Medienfons möglich wären. Die ausstehenden Schlusszahlungen an die Anleger sollen nicht angetastet werden.

Die Commerzbank war sowohl Garantiegebender als auch Vertriebskanal der VIP-Fonds. Die Fonds wurden als Steuersparmodell mit Kapitalgarantie verkauft. Die Finanzverwaltung kippte jedoch die Konstruktion, womit die Anleger ihren Steuervorteil verloren. Deshalb haben zahlreiche VIP-Anleger die Commerzbank wegen Falschberatung verklagt.

Auf Grund der Vertriebs- und Vergütungsvereinbahrung soll die Commerzbank aber auch die Schlusszahlung an die Anleger zahlen. Gleichzeitig sind aufgrund derselben Vereinbarung Regressansprüche der Bank gegen die Fonds möglich – rein theoretisch, so die Einschätzung der VIP-Geschäftsführung. Auch die Commerzbank bestätigte nun, dass sie keine Grundlage sehe, Ansprüchen gegen die VIP Medienfonds 3 und 4 geltend zu machen. Man habe kein Interesse daran, den Kunden die mehrfach bestätigten Schlusszahlungen durch einen solchen Schritt zu mindern.

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