LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in KapitalverwaltungLesedauer: 4 Minuten

Compliance 2.0 Die Antwort auf Geldwäschegesetz und kommende Regulierungen

Die totale Kontrolle: Compliance hat aber auch gute Seiten
Die totale Kontrolle: Compliance hat aber auch gute Seiten | Foto: Pixabay

Auch mit den seit dem 10. Januar 2017 von der BaFin veröffentlichten KAMaRisk hat die Compliance-Funktion bei Kapitalverwaltungsgesellschaften zusätzliche Bedeutung erhalten. Die Anforderungen an die Einrichtung unternehmensweiter und wirksamer Compliance- und Risikomanagement-Funktionen haben damit noch einmal zugenommen und setzen geeignete Systeme und Prozesse für die fortlaufende Überwachung und das Reporting durch Compliance-Beauftragte und Risikomanager voraus.

Richtig organisiert, lassen sich das Kosten-/Nutzenverhältnis verbessern und Risiken senken

Oft wird Compliance als notwendiges Übel in den Unternehmen empfunden. Natürlich bedeutet die Umsetzung und interne Überwachung aufsichtsrechtlicher Vorgaben zunächst einmal erheblichen Aufwand. Doch richtig organisiert lassen sich Effektivität und Effizienz der Compliance-Funktion deutlich erhöhen und gleichzeitig Risiken für KVG und Investoren signifikant reduzieren. Compliance ist als Funktion in der KVG obligatorisch, sollte aber mehr sein als ein bloßes Überwachungsorgan.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Sie soll die KVG und damit mittelbar auch die Investoren der verwalteten Produkte vor Haftungsrisiken aus dem Aufsichtsrecht schützen. Alle KVGen müssen deshalb über eine permanente, wirksame und unabhängige Compliance­Stelle verfügen, welche die Einhaltung der gesetzlichen Verhaltens- und Organisationspflichten überwacht und sicherstellt.