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in HonorarberatungLesedauer: 1 Minute

Compliance, Qualifikation, Vergütung Honorarberater diskutieren Ehrenkodex

Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hielt die Eröffnungsrede des Honorarberater Kongresses in Hanau. „Wir wollen die Honorarberatung als echte Alternative fördern“, sagte Billen, „dazu brauchen wir Lösungen, die in die Realität passen.“ Foto: Oliver Lepold
Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hielt die Eröffnungsrede des Honorarberater Kongresses in Hanau. „Wir wollen die Honorarberatung als echte Alternative fördern“, sagte Billen, „dazu brauchen wir Lösungen, die in die Realität passen.“ Foto: Oliver Lepold
Die von dem Branchenmedium „Der Honorarberater“ vorgelegten „Leitlinien für mehr Qualität in der Finanzberatung“ waren beim 11. Honorarberater Kongress in der vorigen Woche auch Thema der Keynote von Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen.

„Sie wurden als Grundlage für eine Qualitätsoffensive für die Honorarberatung, aber auch für Berater und Makler mit Mischmodellen und reiner Provisionsvergütung diskutiert“, berichtet Eric Czotscher, Verantwortlicher Redakteur bei „Der Honorarberater“ gegenüber DAS INVESTMENT.com.

Demnach könnten die Leitlinien auch die Basis für eine Verbandsgründung darstellen. „Doch darüber gab es keine Einigung.“ Allerdings dürfte das Regelwerk als Diskussionsgrundlage dienen, um die von Ministeriumsvertreter Billen empfohlene Qualitätsmarke für Honorarberatung zu schaffen.

Sechs Leitlinien für Finanzberater

Der Entwurf für den Honorarberater-Kodex umfasst die folgenden sechs Punkte:
  • Compliance
  • Kundenorientierung
  • Vergütung
  • Beratungsinhalte
  • Produktbeschaffung
  • Berufliche Voraussetzungen

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