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Alternative Investmentfonds Welche Pflichten hat eine KVG?

Welche Pflichten hat eine KVG?
Foto: supansa9/iStock

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) definiert in § 17 KAGB Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) als „Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten. Verwaltung eines Investmentvermögens liegt vor, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement für ein oder mehrere Investmentvermögen erbracht wird.“

Das KAGB kennt grundsätzlich zwei Arten von KVGen: Die interne und die externe KVG. Bei der internen KVG verwaltet sich die AIF-Investmentgesellschaft selbst. Dieses Modell ist in der Praxis insbesondere bei Sachwertbeteiligungen in Form von AIF’s eher die Ausnahme. Typisch ist die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, die allerdings nicht mit der externen Service-KVG zu verwechseln ist. Bei der externen KVG verwaltet eine eigenständige Verwaltungsgesellschaft ein oder mehrere AIF’s. Die Service-KVG übernimmt dies als Dienstleister für Dritte.

1. Im Fall der externen KVG überträgt die AIF-Investmentgesellschaft der KVG sämtliche Tätigkeiten der „kollektiven Vermögensverwaltung“. Die KVG erhält eine vollumfängliche zivilrechtliche Vollmacht. Anhang 1 zur europäischen AIFM-Richtlinie 61/2011/EG zählt folgende Tätigkeiten auf:

a) Portfolioverwaltung,
b) Risikomanagement.

2. Andere Aufgaben, die ein AIFM im Rahmen der kollektiven Verwaltung eines AIF zusätzlich ausüben kann:

a) administrative Tätigkeiten:

i) rechtliche Dienstleistungen sowie Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung  und Rechnungslegung,
ii) Kundenanfragen,
iii) Bewertung und Preisfestsetzung, einschließlich Steuererklärungen,
iv) Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften,
v) Führung eines Anlegerregisters,
vi) Gewinnausschüttung,
vii) Ausgabe und Rücknahme von Anteilen,
viii) Kontraktabrechnungen, einschließlich Versand der Zertifikate,
ix) Führung von Aufzeichnungen;

b) Vertrieb;

c) Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten des AIF, worunter Dienstleistungen, die zur Erfüllung der treuhänderischen Pflichten des AIFM erforderlich sind, das Facility Management, die Immobilienverwaltung, die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und damit verbundene Fragen, Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und dem Erwerb von Unternehmen und weitere Dienstleistungen in Verbindung mit der Verwaltung der AIF und der Unternehmen und anderer Vermögenswerte, in die die AIF investiert haben, fallen.

Im Unterabschnitt 2 „Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten“ des KAGB werden weitere Aufgaben benannt. So fügt etwa § 30 KAGB das Liquiditätsmanagement hinzu. In §§ 34 und 35 KAGB finden sich Pflichten für das Melde- und Berichtswesen.

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Entlang des Lebenszyklus eines AIF’s lassen sich die Aufgaben der KVG wie folgt beschreiben:

Quelle: Xolaris

Zunächst übernimmt die KVG die Konzeption des AIF’s und entwickelt gemeinsam mit Rechtsberatern die Investitionsidee zu einem KAGB-konformen AIF und gibt dem Investitionsvorhaben eine gesellschaftsrechtliche Struktur. Investitionskriterien und Anlagebedingungen werden festgelegt und in den von der BaFin zu genehmigenden Verkaufsprospekt geschrieben.

Die KVG reicht die Verkaufsunterlagen bei der BaFin ein und begleitet den Zulassungsprozess. In der anschließenden Platzierungsphase verantwortet sie die Vermarktung des AIF’s. Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob der Vertrieb des AIF’s ausgelagert werden darf. Einen entsprechenden Konsultationsentwurf eines Auslegungsschreibens zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft hat die BaFin am 3. Februar 2017 veröffentlicht. Die Frage der Auslagerung ist insbesondere für das Verhältnis von Service-KVGen und ihren Auftraggebern relevant. Denn am Ende ist es weniger die Frage, wer die auszulagernde Tätigkeit wie den Vertrieb ausführt, sondern eher wer die Haftung dafür übernimmt.

Die Verwaltung der gezeichneten Anteile umfasst die Fondsbuchhaltung, das Fondscontrolling, das Rechnungswesen und die Anlegerbetreuung sowie das Liquiditätsmanagement auf Fondsebene.

Die Portfolioverwaltung, oft als Portfoliomanagement bezeichnet, beinhaltet alle Tätigkeiten, die mit der Verwaltung der Fondsobjekte zu tun haben. Das betrifft insbesondere die Umsetzung der Investitionskriterien bei der Auswahl und dem Erwerb der Objekte sowie deren Veräußerung. Aber auch die Finanzierung und das Liquiditätsmanagement in Abstimmung mit der Verwahrstelle. Wichtig hierbei: Die Objekte werden im Namen der AIF-Investmentgesellschaft als eigene Rechtspersönlichkeit gekauft, finanziert, vermietet und veräußert. Alle anderen zeichnet die KVG im eigenen Namen. So werden die Anleger für den Fall einer Insolvenz der KVG geschützt.

Das Risikomanagement identifiziert, misst, bewertet und managt sämtliche Risiken, die in den von der KVG verwalteten AIF bestehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die regelmäßige Bewertung der Assets durch einen externen Gutachter. Das Risikomanagement ist organisatorisch vom Portfoliomanagement zu trennen und überwacht dieses intern.

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