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Das ändert sich für Versicherer Solvency II tritt in Kraft

Nach langer Vorlaufzeit ist sie endlich da: Die für alle EU-Staaten einheitliche Richtlinie Solvency II löst die bisher geltenden nationalen Regeln für Versicherer ab. Die Richtlinie trat am 1. Januar in Kraft. Solvency II stelle einen Paradigmenwechsel für die Risikokultur der Versicherungsunternehmen dar und solle die Finanzstabilität im Markt sowie den Verbraucherschutz stärken, so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Die Rechtsgrundlagen von Solvency II hat die Behörde auf ihrer Homepage veröffentlicht. Dort finden sich auch Auslegungsentscheidungen der Bafin.

Was ändert sich konkret? 

Bislang musste die Branche für risikobehaftete Kapitalanlagen gewisse Obergrenzen einhalten. Das reicht jetzt nicht mehr: Die Unternehmen müssen für die Berechnung des erforderlichen Eigenkapitals nun alle potenziell möglichen Risiken berücksichtigen (DAS INVESTMENT.com berichtete). 

Heißt: Je riskanter ein Versicherer das Geld seiner Kunden anlegt, desto mehr Eigenkapital muss er vorhalten. So gilt für Aktien aus dem EU- und OECD-Raum künftig eine Eigenkapitalunterlegung von 39 Prozent. Greift der Versicherer zu riskanteren Aktien etwa aus den Schwellenländern, sind es sogar 49 Prozent. Immobilien müssen die Unternehmen mit 25 Prozent Eigenkapital absichern. Geringer sind die Anforderungen hingegen für Anleihen, wobei hier die Bonität eine Rolle spielt. Besonders günstig ist der Gang in Staatsanleihen, da diese als risikoarm gelten. 

Und die Folgen?

Da Versicherer ab sofort gezwungen sind, mehr Reservekapital zur Seite zu legen, werden sie demnächst verstärkt auf Staatsanleihen setzen, vermuten Experten. Beim derzeitigen Niedrigzinsumfeld ist das ein großes Problem, zumal sich im Bestand der Lebensversicherer noch viele Altverträge mit Garantien von 3 bis 4 Prozent befinden. Wie eine mögliche Lösung aussehen kann, lesen Sie hier.

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