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Das Dilemma mit der Zinszusatzreserve Angriff auf die Substanz der Lebensversicherer

Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin legt den Referenzzins für die sogenannte Zinszusatzreserve fest. Foto: Kai Hartmann
Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin legt den Referenzzins für die sogenannte Zinszusatzreserve fest. Foto: Kai Hartmann
„Insgesamt summiert sich der Bestand der in der Zinszusatzreserve gestellten Mittel zum 31. Dezember 2014 auf mehr als 20 Milliarden Euro, was annähernd 3 Prozent der bilanziellen Deckungsrückstellungen der Lebensversicherer entspricht“, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse der Assekurata. „Damit haben die deutschen Lebensversicherer in den vergangenen vier Bilanzjahren bereits mehr als das Anderthalbfache ihres Eigenkapitalbestands als zusätzliche Zinsvorsorge nachreserviert. Davon entfallen auf 2014 gut 8 Milliarden Euro.

Ein neuer Höchstwert. Zwar helfe die Zinszusatzreserve, die langfristige Erfüllbarkeit der Garantieversprechen zu sichern. Sie belaste aber die zu verteilenden Rohüberschüsse und damit den finanziellen Spielraum für höhere Überschussbeteiligungen. Aufgrund der zinsbedingt äußerst hohen Nachreservierungsvolumina stelle sie die Branche auch künftig vor große Herausforderungen.

Absenkung um 25 Basispunkte

Die Garantiezinsanforderung in den Beständen der Lebensversicherer lag laut Assekurata-Studie Ende 2014 bei rund 3,05 Prozent. Seit 2011 sorgten Abläufe, Storni und Neuverträge mit geringerem Rechnungszins für einen natürlichen Rückgang der Anforderungen um etwa 18 Basispunkte.

Zum ersten Mal hat Assekurata in der Überschussstudie 2015 die Wirkung der ZZR auf die Garantiezinsanforderung in den Beständen der einzelnen Versicherer untersucht. Diese liegt im Markt im Schnitt derzeit bei 2,80 Prozent. „Daraus ergibt sich, dass die Zinszusatzreserve zu einer stärkeren Absenkung der Garantiezinsanforderungen in den Beständen geführt hat als die natürliche Bestandsveränderung“, so Heermann. „Denn die Zinszusatzreserve sorgte seit ihrer Einführung 2011 bereits für eine Absenkung um 25 Basispunkte.“

Unter der Annahme gleichbleibender Zinskonditionen würde der Referenzzins 2015 bei 2,97 Prozent liegen und damit die 3-Prozent-Marke unterschreiten. „Diese Modellannahme ist gleichwohl konservativ, denn angesichts der jüngsten Entscheidung der Europäischen Zentralbank zum Aufkauf europäischer Staatsanleihen ist kurzfristig mit einem weiteren Absinken des Zinsniveaus und damit auch des Referenzzinssatzes zu rechnen“, heißt es in der Studie weiter. Damit wären neben den Rechnungszinsgenerationen 4,00, 3,50 und 3,25 Prozent erstmals auch die Verträge mit einem Rechnungszins von 3,00 Prozent von der Zinsreservierung betroffen.

Patient stirbt an der Medizin?

Allerdings dürfte bei letzteren ein Großteil der Verträge bereits fällig geworden sein, da sie nur bis 1986 abgeschlossen wurden, und es sich bei diesen größtenteils um gemischte Kapitallebensversicherungen handelt, deren Laufzeit allgemein niedriger als bei Rentenversicherungen ist. „Insoweit wird der Nachreservierungsbedarf für die 3-Prozent-Tarifgeneration bei den meisten Anbietern gering sein“, sagt Heermann. „Angesichts der pessimistischen Zinsperspektive bleibt der Nachreservierungsbedarf in Summe über alle betroffenen Tarifgenerationen allerdings hoch. Wir rechnen daher für 2015 mit einer weiteren Zuführung zur Zinszusatzreserve von etwa 9 Milliarden Euro.“

Eine Finanzierung der ZZR bei dauerhaften Niedrigzinsen über die Ausschüttung von Bewertungsreserven schwächt die Substanz der Lebensversicherer und über notwendige Absenkungen der Überschussbeteiligung die Produktattraktivität im Neugeschäft. Auch ein Zinsanstieg kann weitere Dotierungen der ZZR notwendig machen. „Steigende Zinsen führen aber zu einer Minderung der vorhandenen Bewertungsreserven“, gibt Heermann zu bedenken. Im Extremfall könnte die ZZR dann nicht mehr aus den Rohüberschüssen finanzierbar sein. „Hier ist Vorsicht geboten, dass der Patient am Ende nicht an der Medizin verstirbt.“

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