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Aktualisiert am 11.08.2011 - 09:57 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten

Das Gesetz zum Anlegerschutz: Reaktionen aus der Branche

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Der VuV kritisiert zudem, dass die freien Finanzvermittler nicht unter die Bafin-Aufsicht fallen: „Die unterschiedliche Regelung führt zu einem Flickenteppich und zu massiven Qualitätsunterschieden in der Aufsicht der Anlageberater." Die unterschiedlichen Maßstäbe an die Beratung seien nicht nachvollziehbar.

Denn die freien Berater werden von dem anstehenden „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ erfasst – dem eingangs erwähnten, vom Anlegerschutzgesetz abgetrennten Segment.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner kündigte diesen Gesetzentwurf noch für Februar 2011 an. Darin soll auch ein Informationsblatt für bislang unregulierte Produktbereiche wie Geschlossene Fonds aufgenommen werden „Alle Vermittler des grauen Kapitalmarktes müssen sich auf deutlich strengere Anforderungen“ einstellen“, so Aigner.

Informationspflichten fixiert

Das Produktinformationsblatt ist auch im Anlegerschutzgesetz enthalten. Damit wird erstmals die Pflicht fixiert, dass Banken ihren Kunden einen 2- bis 3-seitigen „Beipackzettel“ übergeben müssen, der die wesentlichen Informationen über Risiken, Erträge und Kosten des Finanzprodukts enthält.

Er muss die Art des Anlageprodukts, seine Funktionsweise, die damit verbundenen Risiken, die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie die Kosten ausweisen.

Die Bundesverbraucherschutzministerin sieht damit einen neuen Standard in der Branche gesetzt: „Die gesetzliche Regelung ist eine Konsequenz aus dem Verhalten der Finanzbranche, die den Verbrauchern den einheitlichen Beipackzettel nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“, so die Ministerin, die im Sommer 2009 einen Musterbeipackzettel vorgestellt hatte.

MLP: "Beipackzettel kein Allheilmittel"

MLP-Chef Uwe Schroeder-Wildberg sieht das anders: Zwar könnten „Produktinformationsblätter ihren Teil dazu beitragen, die Transparenz für Kunden zu erhöhen. Genauso klar ist aber auch: Sie sind nicht das Allheilmittel, als das sie in der Diskussion dargestellt werden", urteilt der Vertriebschef gegenüber der Agentur Reuters.

Schroeder-Wildberg erwartet in der Branche ein großes Durcheinander. „Während beispielsweise für Investmentfonds nach EU-Recht vorgesehen ist, dass der jeweilige Emittent das Informationsblatt zu erstellen hat, liegt die Verantwortung bei anderen Finanzinstrumenten wie Zertifikaten beim Vertrieb", erläutert Schroeder-Wildberg. Dies führe zwangsläufig zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit.

Gesetzentwurf für freie Berater noch im Februar

Am 24. Februar wird im Verbraucherschutzministerium eine Expertenanhörung zum noch ausstehenden Regulierungsvorhaben für die freien Berater stattfinden. Die Branche erwartet eine Regulierung der Berater über die Gewerbeordnung mit einer Verpflichtung zu Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung, Beratungsdokumentation und einem Sachkundenachweis.

Nach Informationen des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung wird es dabei nicht wie bei der Novellierung des Versicherungsvermittlerrechts eine „Alte-Hasen“-Regelung geben, bei der erfahrene Berater von einer Sachkundeprüfung an der IHK verschont bleiben. Offenbar werden sich nach gewissen Übergangsfristen alle freien Anlageberater einer Prüfung stellen müssen.

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