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Das Tauziehen um die ASG Finanz geht weiter

Walter Klein (links) und Thorsten Hass
Walter Klein (links) und Thorsten Hass
Das Landgericht Frankfurt hob heute eine einstweilige Verfügung gegen die früheren geschäftsführenden Gesellschafter der ASG Finanz, Thorsten Hass und Walter Klein, auf. Hintergrund des Gerichtsverfahrens war ein Streit zwischen dem Minderheiteneigner Blueman Innovation und der Geschäftsführung.

Im Juli vorigen Jahres kaufte die Telis Financial Services die Blueman Innovation von Gregor Knapp. Bluemann besaß zu diesem Zeitpunkt 40 Prozent der ASG Finanz. Knapp war ASG-Finanz-Geschäftsführer und wechselte zur selben Zeit zur Dema Deutsche Versicherungsmakler, einer Tochter der Telis.

Die ASG Finanz konnte Ende Juli 20 Prozent der eigenen Anteile von Blueman zurückkaufen. Somit besitzt die Regensburger Telis indirekt – über Blueman – noch 20 Prozent der ASG Finanz Anteile.

Dieser Anteil genügt aber, um Probleme zu bereiten. Am 24. Februar reichte Blueman eine einstweilige Verfügung gegen die Geschäftsführung der ASG Finanz ein. Der Kläger warf Hass und Klein vor, der ASG finanziellen Schaden zuzufügen. Die zuständige Richterin setzte aus diesem Grund den Rechtsanwalt Benjamin Diedrich als kommissarischen Geschäftsführer ein.

Laut der Unternehmenssprecherin war die ASG Finanz über die Ernennung Diedrichs sehr erstaunt. Denn die ASG Finanz hält Diedrich nicht für neutral, sondern für einen Mann Telis‘. Schließlich kam der Vorschlag, Diedrich als kommissarischen Geschäftsführer einzusetzen von Blueman Innovation.

Mit dem heutigen Gerichtsbeschluss endet die Tätigkeit Diedrichs bei der ASG Finanz. Die Geschäftsführer Hass und Klein kehren auf ihre alte Position zurück. Sie vereinen 80 Prozent der Anteilsinhaberstimmen auf sich. Lange wird es wohl aber nicht ruhig bleiben: Sowohl ASG Finanz als auch Blueman wollen weitere juristische Schritte folgen lassen.

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