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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Datenschutzaufsicht 3 Datenschutz-Fallen im Vermittlerbüro

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  1. Nachfolgeregelung

Hat ein Vermittler als Nachfolger ein Unternehmen oder einen Bestand übernommen, muss er laut Kraml eine Einwilligung für die Nutzung der persönlichen Daten des Kunden - zum Beispiel seiner Gesundheitsdaten - einholen. Dem Kunden lediglich eine Widerspruchmöglichkeit einzuräumen und bei dessen Nichtstun von einer stillschweigenden Einwilligung auszugehen genüge nicht, so Kraml.

  1. E-Mail-Verkehr mit Unbekannten

Auch bei E-Mails von neuen Kunden mit einer dem Vermittler unbekannten E-Mail-Adresse sei Vorsicht geboten, meint die Datenschützerin. Da der Vermittler in einem solchen Fall nicht wisse, um wen es sich handelt, dürfe er keine sensiblen Daten per unverschlüsselte E-Mail rausgeben. Alternativ könne der Vermittler entweder die Daten verschlüsselt versenden oder dem Kunden einen sicheren Kontaktformular anbieten.

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