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Deka: Zeitdepot mit Garantiefonds

Quelle: Fotolia
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Bei dem 2005 aufgelegten Deka Zeitdepot arbeitet die Bank nun mit Garantiefonds. „Das Finanzierungsrisiko, das sich aus dem geforderten Kapitalerhalt für den Arbeitgeber ergibt, kann damit grundsätzlich ausgeschlossen werden“, erklärt Roger Hellmich, Leiter Betriebliche Altersvorsorge und Zeitwertkonten. Über ein Treuhand- oder Abtretungsmodell erfülle das Deka Zeitdepot zudem die strengeren Vorschriften von Flexi II zum Insolvenzschutz, so die Bank. Das Flexi-II-Gesetz stellt strengere Anforderungen an die Kapitalanlage. So müssen Arbeitgeber mit Zeitwertkonten beispielsweise den Kapitalerhalt für die planmäßige Verwendung der Wertguthaben garantieren.

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