Deutsche Fondsgesellschaften nicht betroffen EZB soll große Investmentfirmen beaufsichtigen
Investmenthäuser mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 30 Milliarden Euro sollen künftig als systemrelevante Kreditinstitute eingestuft und von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt werden. Das geht aus einem Entwurf für eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission hervor. Für kleinere Investmentfirmen, die nicht zu einer Bankgruppe gehören, sind hingegen Erleichterungen vorgesehen.
Die geplanten Regelungen sollen allerdings nur für Investmentfirmen gelten, die unter die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II fallen. Deutsche Fondshäuser mit Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG-Lizenz) wären also nicht unmittelbar betroffen.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
„Unser Regelwerk muss der zentralen Rolle, die diesen Firmen bei der Lenkung der Investitionsströme in die Kapitalmärkte zukommt, Rechnung tragen und gleichzeitig sicherstellen, dass die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Risiken angemessen abgedeckt sind”, so EU-Vizekommissionspräsident Jyrki Katainen.
Noch ist allerdings nichts entschieden: Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Entwurf nun zustimmen, damit die Richtlinie Gesetz werden kann.