Deutscher Finanzmarktschutz Verein Infinus-Prozess: „An Dreistigkeit ist die Argumentation schwer zu überbieten“
„An Dreistigkeit ist die Argumentation nur schwer zu überbieten“, findet Hilmar Heinze. Der Geschäftsführer des Deutschen Finanzmarktschutz Vereins (DFMS) empört sich über die Verteidigungslinie, die die Anwälte der Angeklagten im Gerichtsprozess um den insolventen Finanzdienstleister Infinus verfolgen.
Dem Nachrichtenportal Tag 24 zufolge argumentierten die Verteidiger der sechs angeklagten Infinus-Verantwortlichen zuletzt, dass gerade Kurzzeitanleger allein auf die Renditen, nicht aber auf das Unternehmenskonzept gesehen hätten. Sie hätten die Anlageprospekte nicht gelesen und auch nicht die Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts in Zweifel gezogen. Daher seien sie von den Angeklagten auch nicht getäuscht oder betrogen worden.
Eine sonderbare Argumentation, findet der DFMS: Würde im Umkehrschluss also ein Betrug vorgelegen, wenn die Anleger die Prospekte gelesen hätten – und ist das also ein indirektes Schuldeingeständnis seitens der Infinus-Verantwortlichen, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins, der sich dem Opferschutz bei Kapitalanlagevergehen verschrieben hat.
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Die Verteidiger im Infinus-Prozess schockierten die Gegenseite im November mit dem Antrag, alle 22.000 Anleger, die die Anklage als Geschädigte durch Infinus ansieht, vor Gericht vernehmen zu wollen: Eine „Hinhaltetaktik im ohnehin schon zähen Prozess“, urteilt der DFMS. Über den Antrag der Infinus-Anwälte muss jetzt der Vorsitzende Richter im Prozess vor dem Landgericht Dresden Hans Schlüter-Staats befinden.
In dem seit 2015 laufenden Prozess um den Dresdner Finanzdienstleister Infinus werden Forderungen von rund 22.000 Anlegern verhandelt, die laut Anklage einen Schaden von rund 400 Millionen erlitten haben sollen. Den Beschuldigten wird Bandenbetrug und Kapitalanlagebetrug mittels eines Schneeballsystems zur Last gelegt.