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Dialog zur Regulierung: Kompetenz-Wirrwarr und viele Vorschläge

Die Diskussionsrunde zur Qualitätssicherung im <br>Vertrieb, von links: Gerhard Schick (Bündnis 90/<br>Die Grünen), Moderator Marc Brost ("Die Zeit"),<br>Ulrich Hocker, DSW, Frank Schäffler (FDP) und <br>Norman Wirth, AfW.
Die Diskussionsrunde zur Qualitätssicherung im
Vertrieb, von links: Gerhard Schick (Bündnis 90/
Die Grünen), Moderator Marc Brost ("Die Zeit"),
Ulrich Hocker, DSW, Frank Schäffler (FDP) und
Norman Wirth, AfW.
Unter dem Motto „Konstruktive Diskussion über Qualitätsstandards für besseren Anlegerschutz“ hatte der Tüv Nord eine Runde von Experten versammelt, die die Qualitätsstandards für Finanzprodukte, die Finanzberatung und den Vertrieb buchstäblich erschöpfend diskutierten.

Die aktuellen Ereignisse um die von Finanzminister Schäuble mittels eines Eckpunktepapiers propagierte Regulierung der geschlossenen Fondsbranche über das Wertpapierhandelsgesetz und das Kreditwesengesetz wurden dabei nur am Rande gestreift.

Gesetz noch in diesem Jahr

Frank Schäffler, MdB, FDP; Obmann im Finanzausschuss des Bundestages, bekräftigte, dass es wie im Koalitionsvertrag beschrieben, einen einheitlichen und konsistent regulierten Finanzdienstleistungsmarkt geben soll. Die Anfang des Jahres gemeinsam mit der Einführung eines verpflichtenden Beratungsprotokolls für die Anlageberatung angepassten Verjährungsfristen sollen baldmöglichst auch für den „grauen Kapitalmarkt“ gelten.

Der auf dem vor Wochenfrist veröffentlichten Eckpunktepapier beruhende Diskussionsentwurf aus dem Schäuble-Ministerium soll, so Schäffler, noch im April veröffentlicht und in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. „Wir wollen Anlegerschutz prinzipiell unabhängig davon gewährleisten, welches Produkt oder welcher Vertriebsweg vorliegt“, so Schäffler. Die Haftung für Produkte und Vertrieb müsse verschärft werden. Wie geplant werde man sich dabei ansonsten grundsätzlich an das Versicherungsvermittlergesetz anlehnen.

Parteiübergreifender Konsens für flächendeckende Regulierung

„Noch wissen wir nicht, was in dem Gesetzentwurf stehen wird“, bremste Gerhard Schick, MdB, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Es gebe zurzeit sehr viele Ankündigungen diverser Ministerien, aber noch wenig konkretes. Es sei zu erwarten, dass man Fehler bei der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie Mifid korrigiere und auch Erkenntnisse aus der Finanzmarktkrise mit verarbeiten wolle. Dass es keinen unregulierten Bereich mehr geben könne, sei im Übrigen parteiübergreifender Konsens.

Schick sah allerdings immer noch reichlich Lücken in den Plänen der schwarz-gelben Regierung: So passiere nichts im Bereich der Derivate für private Anleger und auch die Zuständigkeit der Bafin für den Verbraucherschutz sei bislang nicht vorgesehen. Auch müsse man „falsche Strukturen im Vertrieb“ aufdecken, zum Beispiel seien wöchentliche Verkaufslisten für Vermittler in Banken oder Vertrieben untragbar und nicht mit dem Anlegerinteresse an individueller und hochwertiger Beratung vereinbar.

Lösung mit Pflicht-Ratings?

Die Rolle einer staatlichen Institution wie der Bafin, die die Qualität von Finanzprodukten prüfen soll, beurteilen viele der Experten skeptisch. Schäffler brachte dafür die Rating-Agenturen ins Spiel: „Der Emittent eines Finanzproduktes soll gesetzlich verpflichtet werden, zwei unabhängige Ratings vorzulegen, bevor das Produkt in den Vertrieb geht“, so der Vorschlag des FDP-Politikers. Dies werde den Wettbewerb bei den Produktgebern fördern. Beispielsweise bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen sei auf diese Weise innerhalb von zehn Jahren die Produktqualität eines ganzen Segmentes erheblich gestiegen.
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