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Die besten PKV-Zusatztarife für Krankenhausaufenthalte

Quelle: Fotolia
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Sieben Millimeter ist sie nur groß. Rüdiger Lange schiebt die zusammengefaltete
Herzklappe Stückchen für Stückchen die Leistenarterie der Patientin hoch. Jeder Fehler kann schlimme Folgen haben. Aber der Mann ist Profi. Rüdiger Lange ist Direktor der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie am Deutschen Herzzentrum in München. 450 Operationen macht er im Jahr.

Für heute hat er sein Ziel erreicht – das schlagende Herz der Patientin. Dort dehnt er die Klappe aus, sie verankert sich von selbst. Druckmessungen und Röntgenaufnahmen im Operationssaal zeigen: Die Klappe sitzt fest und ist dicht. Drei Tage später ist die Patientin wieder auf den Beinen.

Kein Wahlrecht für Kassenpatienten

Herzklappen-OPs, Tumorentfernung, Bypass-Legung – gerade bei komplizierten und oft lebensbedrohenden Operationen wie diesen kommt es auf die Routine und das Können des Arztes an. Sich in dieser Situation die erfahrensten Hände und das fitteste Gehirn aussuchen zu können, ist Luxus. Und der ist für gesetzlich Krankenversicherte nicht vorgesehen.

Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich – so soll die Patientenversorgung im Krankenhaus laut Gesetzgeber für Kassenpatienten sein. Deshalb kommen sie ins nächstgelegene Krankenhaus, das für ihre Behandlung ausgerüstet ist. Sie kommen in ein Mehrbettzimmer und werden von dem Arzt behandelt, der gerade Dienst hat. Wem das nicht passt, der muss sich über eine private Zusatzversicherung zum Privatpatienten machen. Dann gibt es mehr Mitspracherecht, was Arzt und Klinikwahl angeht. Zumindest in der Theorie.

Wie bei allen Versicherungsprodukten gilt auch bei diesem: unbedingt das Kleingedruckte lesen. Wer nicht nur nach dem Preis geht, sondern die Versicherungsbedingungen prüft und mit dem eigenen Bedarf abklärt, ist auf der sicheren Seite und erlebt keine bösen Überraschungen.

Denn ein Rundum-sorglos-Paket ist eine private Zusatzversicherung für den Klinikaufenthalt nicht. Ein Punkt, der die Arztwahl durchaus beschränken kann, ist das Maß, in dem die Versicherung Leistungen auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) begrenzt.

Die GOÄ ordnet jeder Behandlung einen Wert zu. Die Entfernung eines Kleinhirntumors kostet laut Einfachsatz rund 291 Euro. Ist die Operation knifflig, kann der Arzt diese Gebühr auf das 3,5-Fache, den Höchstsatz, erhöhen. Macht 1.012 Euro. Auf diesen Höchstsatz kann der Arzt noch einmal aufstocken, muss dann aber einen Extravertrag mit dem Patienten abschließen.

Manche Krankenversicherer begrenzen aber die Kosten auf den Höchstsatz der GOÄ und schränken damit den Spielraum für Behandlungen wieder ein. Andere Anbieter zeigen sich hier spendabler. Einen Überblick liefert die Tabelle unten. Auf Nummer sicher gehen Patienten, die vor der Behandlung bei ihrer Versicherung nachfragen und sich eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme schicken lassen.

Das ist auch ein guter Plan, wenn es um die Wahl des Krankenhauses geht. Behandlungen in bestimmten Kliniken übernehmen einige Versicherer gar nicht. Andere wollen vorher ihr schriftliches Einverständnis geben. Das ist bei sogenannten gemischten Anstalten der Fall. Bei ihnen geht es nicht nur um den Krankenhausbetrieb, hier können Patienten auch zur Kur bleiben. Im Notfall ist eine Versorgung hier kein Problem, bei planbaren Behandlungen sollten Versicherte vorher fragen. Denn auch die Versicherungsbedingungen machen hier oft keine klaren Aussagen.

Privatkliniken sind in der Regel nicht inklusive

Vorsicht ist auch bei Privatkliniken geboten. Haben sie keinen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse, können Patienten auf erheblichen Kosten sitzen bleiben. Der Grund: Die private Zusatzversicherung stockt Leistungen der gesetzlichen Kasse auf. Die Krankenkasse zahlt also die allgemeine Behandlung, die Zusatzversicherung die Extras wie den Chefarzt.

Geht der Patient in eine Privatklinik, die keinen Versorgungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung hat, zahlt die Zusatzversicherung zwar die Extras. Für die allgemeinen Kosten muss der Versicherte aber selbst aufkommen. Es sei denn, die Kasse erklärt sich bereit, die Behandlung zu bezuschussen.

Ist der Fall nicht ganz so ernst, führen immer mehr Ärzte Operationen ambulant durch. Eine längere Unterbringung im Krankenhaus ist dann nicht nötig. Gute Policen leisten deshalb auch bei ambulanten Eingriffen, damit ein Kassenpatient auch bei der Kreuzband-OP nicht auf den Meister seines Fachs verzichten muss. Tabelle vergrößern

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