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Aktualisiert am 28.01.2020 - 10:54 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 4 Minuten

Die Rürup-Rente: Rentabel, aber missachtet

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Moderne Rürup-Verträge müssen aber neben Steuervorteilen und einer ansehnlichen Rendite noch mehr bieten. Ein guter Vertrag sollte trotz der gesetzlichen Einschränkungen sehr flexibel sein. Das ermöglichen oftmals nur Zusatzbausteine. Dazu zählt etwa die Hinterbliebenenabsicherung für Ehepartner und Kinder, für die es einen Kindergeldanspruch gibt. Denn die Rürup-Rente ist an sich nicht vererbbar. Wird ein Hinterbliebenenschutz oder eine andere Absicherung eingebaut, erhält der Versicherte am Ende weniger Rürup-Rente, da ein Teil seines Beitrags in den Extra-Vertrag fließt. Generell gibt es bei der Rürup-Rente einige Stolperfallen. Eine ist die Beitragsfreistellung, wenn der Versicherte die Beiträge nicht mehr zahlen kann. Einige Anbieter bestehen dabei auf Mindestgrenzen. Erreicht das eingezahlte Kapital diese nicht, sind die Beiträge weg. Auch das Versprechen, die Rürup-Rente sei pfändungssicher, ist problematisch. In der Ansparphase ist die Rürup-Rente prinzipiell geschützt, weil sie zu den nicht übertragbaren Forderungen gehört, und die sind nicht pfändbar. Nicht komplett pfändungssicher Gleichzeitig hat der Gesetzgeber aber klargestellt, dass der Aufbau einer Altersvorsorge nur bis zu 238.000 Euro vor den Gläubigern sicher ist. Dafür muss ein Vertrag bestimmte Kriterien erfüllen, die sich mit denen eines Rürup-Vertrags decken: Die Leistung erfolgt lebenslang und nicht vor dem 60. Lebensjahr, über die Ansprüche darf nicht verfügt werden, nur Hinterbliebene sind als Berechtigte bestimmbar, und Kapitalauszahlungen sind nicht möglich. Je nach Alter sind gewisse Beitragsgrenzen vorgesehen: vom 18. bis 29. Lebensjahr sind es 2.000 Euro, bei 54 bis 59 Lebensjahren sind es 8.000 Euro jährlich. Was darüber hinaus geht, ist gefährdet.
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