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Aktualisiert am 21.09.2011 - 10:47 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten

Die Wut der Vermögensverwalter: Der Fall Phoenix und die Reform der EdW-Beiträge

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Viele Vermögensverwalter halten das System für ungerecht. „Warum soll ein Finanzportfolioverwalter, der heute eine Erlaubnis beantragt, für einen Altfall aus dem Jahr 2005 aufkommen?“ fragt Nero Knapp, Justitiar des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV). Knapp zwei Dutzend große Institute hätten das EdW-System bereits verlassen, andere einfach Töchter im Ausland gegründet. „Der Sitz bleibt in Deutschland, das Geschäft wird aber über die Tochter in der Schweiz abgewickelt. Die beitragsrelevanten Erträge sinken und das Institut muss womöglich nur den Mindestbeitragssatz bezahlen“, erläutert Knapp den Trick.

Die Tricks der großen Vermögensverwalter

Stattdessen zahlt die überwiegende Anzahl der eher kleineren Institute die Zeche, sie werden überproportional belastet, so der Justitiar: „Wir kennen Beispiele, wo ein größeres Institut mit einer Bilanzsumme von mehr als 100 Millionen Euro und Provisionserlösen von mehreren Millionen Euro den Mindestbeitrag von 2.000 Euro bezahlt, ein kleineres Institut mit einer Bilanzsumme von 300.000 Euro jedoch auf einen Beitrag von 4.000 Euro kommt“.

Der VuV beklagt, dass mittels Rückstellungen, Bilanzumstellungen und Korrekturen insbesondere die großen Institute ihren Jahresüberschuss drücken. Möglichkeiten, die mittelständischen Vermögensverwaltern nur in geringem Umfang zur Verfügung stehen, so Knapp.

Wilhelm Peinemann beispielsweise hat nach acht Jahren 2009 seine KWG-Erlaubnis zurückgegeben, die automatisch zur Zwangsmitgliedschaft in der EdW führt. „Kosten und Anforderungen wurden von Jahr zu Jahr größer“, so Peinemann, der sein Vermögensverwaltungsgeschäft abgetreten hat und sich künftig auf zulassungsfreie Bereiche konzentriert. „Als Subadviser für den GoldPort Stabilitätsfonds der DJE Investment oder für die Anlage in physische Edelmetalle brauche ich die Lizenz nicht.“ Allerdings war er mit der Abmeldung nicht schnell genug: „Den Sonderbeitrag für 2009 will die EdW von mir auf jeden Fall noch haben.“
In Berlin sieht man nach der Reform der Beitragsordnung im vergangenen Jahr die „individuelle Beitragslast der Institute nicht überspannt und auf ein zumutbares Maß reduziert“, so EdW-Leiter Heimers. Schließlich sei der Jahresbeitrag auf 10 Prozent des Jahresüberschusses begrenzt und die Gesamtbelastung aus allen Beitragsarten betrage maximal 45 Prozent des Jahresüberschusses.

Das Finanzministerium rechnet pauschal: Zuletzt hätten alle EdW-Institute Jahresüberschüsse von einer Milliarde Euro erwirtschaftet, mit der Anhebung der Beiträge würden sie nun statt 0,3 mit bis zu 1,5 Prozent des Jahresüberschusses belastet.

Zumutbar? Das unterschreiben längst nicht alle Zwangsmitglieder. Laut EdW-Angaben haben bereits 26 Prozent der KWG-Lizenzinhaber einen Widerspruch gegen die Beiträge des Jahres 2009 eingelegt, weitere 5 Prozent den Beitrag gar nicht bezahlt. Gerade auf den Weg gebracht sind nun die Meldungen für den Jahresbeitrag 2010. Wer seine Unternehmenszahlen erst nach dem 1. Juli eingereicht hat, muss je nach Verspätung mit saftigen Aufschlägen von 10 oder 25 Prozent rechnen.
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