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DIHK-Statistik: Knapp 40.000 Finanzanlagenvermittler im 34f-Register

DIHK-Gewerberechtsexpertin Mona Moraht. Fotograf: Axel Geiling
DIHK-Gewerberechtsexpertin Mona Moraht. Fotograf: Axel Geiling
Bisher können 39.911 Finanzberater die Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) vorweisen. Dieses Fazit des ersten Jahres der Finanzanlagenvermittlerordnung meldete der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für Ende Dezember 2013. Im Juli letzten Jahres knackten die 34-f-Vermittler die 30.000-Marke.

Eigentlich ging der Gesetzgeber zunächst von 80.000 Registrierungen aus. Allerdings kamen bereits im September vergangenen Jahres Zweifel an dieser Zielgröße. „Nach Angaben einiger Industrie- und Handelskammern haben viele die Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben, weil sie Vermittlung nur nebenher betrieben haben“, erklärte DIHK-Gewerberechtsexpertin Mona Moraht im Gespräch mit DAS INVESTMENT.com.

Insbesondere durch die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und die vielfältigen Informationspflichten und Prüfberichte habe es sich für sie finanziell nicht mehr gelohnt. Auch Altersgründe sowie die Scheu, eine Sachkundeprüfung ablegen zu müssen, dürften laut DIHK-Expertin viele Berater von einer Registrierung nach Paragraf 34f GewO abgehalten haben. Die aktuellen Zahlen liegen bei gerade einmal der Hälfte der erwarteten 80.000 Zulassungen.

Ab jetzt wird die Registrierung schwieriger. Ehemalige 34c-Vermittler müssen für die neue Erlaubnis nun zusätzliche Nachweise für Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse erbringen. Die eigentliche Übergangsfrist endete bereits Ende Juni 2013.

Nun lief zum 31. Dezember letzten Jahres aber auch das Moratorium ab. Dieses hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den Vermittler auf Drängen des DIHK gewährt, da die Antragsflut kurz vor Fristende im Juni stark zunahm. Die Gewerbeämter und IHKs kamen mit der Erlaubniserteilung nicht mehr nach.

Von den gemeldeten Vermittlern dürfen fast alle zu Investmentfonds beraten: 39.263. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist 11.194 gestattet. 6.370 der gemeldeten Berater dürfen sonstige Vermögensanlagen vermitteln.

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