DIW Berlin Rückkehr der Vermögensteuer führt zu Ausweichreaktionen
Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen sehr wahrscheinlich
Die Vermögensteuer würde aber sehr wahrscheinlich Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen auslösen: Unternehmen könnten beispielsweise Gewinne und Investitionen ins Ausland verlagern oder das Eigenkapital reduzieren, auch Kapitalanleger könnten solche Möglichkeiten nutzen.
In einem Basisszenario, das bereits berücksichtigt, dass die Möglichkeiten zur Steuerflucht und Steuergestaltung in den vergangenen zehn Jahren eingeschränkt wurden, ginge das Steueraufkommen um 30 bis 46 Prozent zurück.
Ein Großteil dieses Minderaufkommens entstünde bei den Unternehmens- und Kapitalertragsteuern, die ebenfalls von den Anpassungsreaktionen betroffen wären. Auch negative Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland könnten nicht ausgeschlossen werden.
Vermögensteuer könnte wieder eine Rolle im System spielen
Aus Sicht von Bach und Thiemann ist es dennoch möglich, dass die Vermögensteuer künftig wieder eine Rolle im deutschen Steuersystem spielt, wenn die sehr wohlhabenden Haushalte wieder stärker besteuert werden sollen, um die Staatsausgaben zu erhöhen oder andere Steuern zu senken.
Zwar könnten alternativ die Unternehmens- und Kapitaleinkommensteuern angehoben werden, was steuertechnisch einfacher wäre, da keine zusätzlichen Erhebungskosten anfielen. Weitere Möglichkeiten wären, Steuervergünstigungen abzuschaffen und Mehreinnahmen bei der Erbschaftsteuer zu erzielen. Auch könnten stellenweise Ausgaben gekürzt werden, um fiskalische Spielräume zu schaffen.
Aus politischen Gründen scheint all dies derzeit aber nicht realisierbar. „Falls die Vermögensteuer wiedererhoben werden soll, sollte sie international abgestimmt werden und mit einem weiteren Abbau der Steuergestaltungsmöglichkeiten einhergehen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht zu belasten“, empfiehlt Stefan Bach.