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Drei auf einen Streich Bafin verbietet Finanzdienstleistern das Einlagengeschäft

Hauptgebäude der Bafin am Dienstsitz Bonn. Foto: Bafin
Hauptgebäude der Bafin am Dienstsitz Bonn. Foto: Bafin
Per Bafin-Anordnung untersagt wurde zum einen das Einlagengeschäft der Kölner Gesellschaft Eurotempus. Sie hatte auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, gewerbsmäßig Gelder angenommen. Aber der Rückzahlungsanspruch war nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft.

Der Münchner Finanzberater Klaus-Jürgen Weimann hatte dagegen mit Anlegern Vereinbarungen geschlossen, in denen er die Rückzahlung eines jeweils zur freien Verfügung überlassenen Geldbetrags versprach. Weimann verfügt allerdings gar nicht über die hierfür notwendige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz.

Außerdem muss die Peseus Invest und Vermögen aus Böblingen das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft abwickeln. Sie bot Anlegern Genussrechte der Aktiengesellschaft mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung an. Dafür ist allerdings eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erforderlich.

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