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DSGVO Apella kritisiert Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung

Beratungsgespräch: Maklerpool Apella warnt vor Verträgen über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen Makler und Pool
Beratungsgespräch: Maklerpool Apella warnt vor Verträgen über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen Makler und Pool | Foto: Pexels

Apella warnt Makler, die mit einem Maklerpool zusammenarbeiten, im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung mit dem Maklerpool zu schließen: „Wir halten in den meisten Fällen einen solchen Vertrag nicht nur für nicht erforderlich, sondern sogar für nachteilig für den Makler“, sagt Apella-Vorstandsvorsitzender Guntram Schloß. Mit diesem Vertrag werde der Pool in die Rolle eines einfachen Datendienstleisters gerückt. Das entspreche zum einen nicht der Wirklichkeit und erhöhe zum anderen die Haftung für den Makler.

Maklerpools seien selbst Teil der Vermittlungskette, so Apella, in der die Verträge für die Kunden vermittelt würden. „Makler und Pool verfolgen den gleichen Zweck, nämlich die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen an die Kunden des Maklers. Das ist deutlich mehr als eine bloße Verarbeitung von Kundendaten im Auftrag des Maklers. Der Pool ist dadurch mit in der Haftung gegenüber dem Kunden“, so Schloß.

„Abschied aus der Haftung“

Und weiter: „Pools, die ihre Partner zum Abschluss eines Vertrages über die Auftragsdatenverarbeitung drängen, verabschieden sich aus dieser Haftungsposition und lassen den Makler allein.“

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Der Pool habe dann keine eigene Funktion mehr, sondern sei bloßer Dienstleister: „Er müsste sich zum Beispiel an Weisungen gebunden fühlen und auf Verlangen des Maklers die Kundendaten löschen. Aber das widerspricht doch der tatsächlichen Praxis, die heute üblich ist im Verhältnis von Makler und Pool.“

Schloß zufolge erhöhen die Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Maklerprovisionen künftig umsatzsteuerpflichtig werden: „Bislang gilt für sie eine Ausnahmeregelung. Diese würde jedoch dann hinfällig, wenn der Pool nur noch Dienstleister im Verhältnis zum Makler ist. Das läuft auf eine effektive Kürzung der Provisionen für die Makler hinaus, da in den Verträgen mit den Pools die Provisionen in der Regel als Bruttoprovisionen ausgewiesen sind. Die Umsatzsteuer ginge zu Lasten der Einnahmen der Makler.“

Der 1993 gegründete Maklerpool Apella betreut rund 4.000 angeschlossene Berater und verwaltet im Bereich Investmentfonds knapp 850 Millionen Euro.

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